Der geplante Gesetzesentwurf für eine befristete Impfpflicht ab 18 wird konkreter. Laut einem Konzept soll die Impfpflicht mit drei Impfungen erfüllt sein. Das ist noch bekannt.
Mehrere Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben Eckpunkte für einen Gesetzentwurf für eine "Impfnachweispflicht gegen Sars-CoV-2" vorgelegt.
In dem Entwurf, der den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorliegt, sind folgende Punkte festgehalten:
- Die Impfpflicht ist mit drei Impfungen erfüllt.
- Sie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
- Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Diese informieren ihre Versicherten über das neue Gesetz und Beratungsangebote.
- Die Kassen fordern die Impfnachweise an und speichern sie dann "versichertenindividuell".
- Die Kassen erhalten eine technische Lösung (Impfportal), um die Impfnachweise "datensparsam und -geschützt" sammeln zu können.
- Die Vollstreckung eines Bußgeldes wird ausgesetzt, wenn die betreffende Person die Impfung innerhalb von sechs Wochen nach dem Bußgeldbescheid nachholt.
- Es wird keine Zwangsimpfung geben, keine Sanktionierung über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit) und auch keine "Erzwingungshaft".
- Die Menschen können selbst einen Impfstoff auswählen - und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen.
- Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt.
Steffen (Grüne): Möglichst viele Menschen zum Impfen bewegen
Die oben genannten Punkte gehen aus dem am Freitag verbreiteten Papier hervor. "Das ist der Weg, den wir gehen wollen", sagte einer der Initiatoren, der Grünen-Politiker und frühere Hamburger Justizsenator Till Steffen, der Nachrichtenagentur Reuters.
In der eigenen Fraktion sieht Steffen "eine ganz überwiegende Mehrheit" für diese Eckpunkte. Dies habe sich am Freitag bei einem Treffen der sieben Initiatoren mit Unterstützern aus den Koalitionsfraktionen abgezeichnet.
Das waren die Vorschläge zu einer allgemeinen Impfpflicht - ein Überblick:
Schmidt (SPD): "Wollen vor die Welle kommen"
"Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
Schmidt ist eine von sieben Initiatorinnen und Initiatoren, die alle aus den Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP kommen. Weitere Unterstützer sind Heike Baehrens, Dirk Wiese (beide SPD), Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Grüne) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr (beide FDP).
Mit Impfpflicht gegen die Überlastung des Gesundheitssystems
Die Tür zur Mitarbeit für Abgeordnete aus anderen Fraktionen stehe offen, sagte Schmidt. Schwere Verläufe und Hospitalisierung gebe es nicht nur bei den Alten, sagte Helling-Plahr dem RND.
Neben der Impfpflicht ab 18 werden derzeit auch Anträge für eine Verpflichtung ab 50 sowie ein Nein zur Impfpflicht vorbereitet.
Über die Entwürfe soll in der Bundestags-Sitzungswoche ab dem 14. Februar beraten werden, einen Monat später könnte es dann beschlossen werden.
Schon vor der Bundestagsdebatte gab es heftige Diskussionen für und gegen eine Impfpflicht: