Laut BA-Chef Scheele könnte sich die Einführung einer Impfpflicht auch auf den Arbeitsmarkt auswirken. Arbeitgeber hätten dann das Recht, ungeimpfte Bewerber abzulehnen.
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sieht bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. Den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" sagte er:
"Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.
Die Abgeordneten des Bundestags haben in einer Orientierungsdebatte über die Einführung einer Impfpflicht diskutiert. Bislang gibt es drei Vorschläge: eine Impfpflicht ab 18 beziehungsweise ab 50 Jahren oder den Verzicht auf eine Impfpflicht.
Scheele: Noch keine Rechtsgrundlage
Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, "denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage", führte Scheele aus. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern.
"So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht."
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Kommt die Impfpflicht?
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März.
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