Impfpflicht-Verstöße: Dieses Bundesland straft am meisten
Impfpflicht gegen Covid-19:Dieses Land setzt Impfpflicht am härtesten um
von Nils Metzger
15.07.2022 | 09:39
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Seit März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitsberufe. Mit Verstößen gehen die Bundesländer sehr unterschiedlich um. Wo gibt es bislang die meisten Strafen?
Bei der Impfpflicht im Gesundheitssektor gehen die Bundesländer teils unterschiedliche Wege. (Symbolbild)
Quelle: photocase
Sie ist eine der kontroversesten Maßnahmen der Corona-Pandemie: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer im Gesundheitssektor arbeitet, musste bis zum 15. März 2022 eine Impfung oder Genesung nachweisen - so sieht es das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz vor.
Eine Person (...), die keinen Nachweis (…) vorlegt, darf nicht in den (…) genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden.
Infektionsschutzgesetz
Entsprechend groß war die Sorge unter ungeimpften Beschäftigten: Sie fürchteten, unmittelbar ihre Arbeit zu verlieren. Inzwischen zeigt sich, dass diese Angst in den meisten Bundesländern unbegründet war.
Rheinland-Pfalz hat die meisten Bußgeldverfahren
Eine Umfrage von ZDFheute unter allen zuständigen Landesministerien hat ergeben, dass bundesweit mindestens 1.612 Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingeleitet wurden. In 21 Fällen seien Betretungs- oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen worden.
Mehr als drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken sind erste Bußgelder für ungeimpfte Pfleger*innen verhängt worden.07.07.2022 | 2:04 min
Da mehreren Landesministerien keine Informationen zu laufenden Verfahren vorliegen, können diese Zahlen unvollständig sein. Neun Bundesländer teilten ZDFheute mit, dass bei ihnen noch keine Bußgelder oder Verbote verhängt wurden.
Für den Großteil der Sanktionen ist ein kleiner Kreis an Bundesländern verantwortlich. Allein 1.022 der gezählten Bußgeldverfahren kommen aus Rheinland-Pfalz, 450 aus Baden-Württemberg. Auch bei den Verboten liegt Rheinland-Pfalz mit derzeit 11 vorne. Dort fallen rund 175.000 Beschäftigte unter die Impfpflicht, davon seien rund 94 Prozent geimpft, so das Gesundheitsministerium in Mainz.
Über 200.000 Mitarbeiter ohne Nachweis
Bundesweit haben bis zu 216.000 Beschäftigte im Gesundheitssektor keinen Nachweis vorgelegt. In Bayern seien rund 57.000 Personen ohne Nachweis, in Sachsen fast 40.000, in Baden-Württemberg rund 22.500. Die Erhebungsmethoden unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Wie viele Beschäftigte insgesamt von der Impfpflicht betroffen sind, können mehrere Bundesländer nicht genau sagen; Quoten gibt es darum nur für manche Länder. Nordrhein-Westfalen geht von 1,9 bis 2,4 Prozent Beschäftigten ohne Nachweis aus, Sachsen-Anhalt von 5 Prozent, in Sachsen liegt der Wert bei rund 13 Prozent.
Geimpfte Deutschland
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Zwar wurde die gesetzliche Grundlage vom Bund beschlossen, die Umsetzung liegt jedoch auf der kommunalen Ebene bei den Gesundheitsämtern. Dort laufen nun sogenannte "mehrstufige Verwaltungsverfahren": Die Gesundheitsämter fordern erneut zum Nachweis auf, setzen Fristen, hören die Betroffenen an. Am Ende jedes Verfahrens steht eine Einzelfallentscheidung.
Bestandskräfte [dürfen] in den Einrichtungen vorerst weiterarbeiten, bis die Prüfung des einzelnen Sachverhalts abgeschlossen ist.
Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein
Jedes Land geht mit eigenem Tempo vor. "Mit ersten Entscheidungen ist frühestens Ende Juli/Mitte August zu rechnen" schreibt etwa das Gesundheitsministerium Thüringen.
Länder finden Ausnahmen, um Versorgung nicht zu gefährden
Manche Bundesländer finden zudem Ausnahmen, um nicht gegen ungeimpfte Mitarbeiter vorgehen zu müssen. Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Thüringen verweisen in ihren Antworten etwa auf die Auswirkungen möglicher Tätigkeitsverbote auf die Personallage.
Ermessensspielraum ist so zu nutzen, dass die Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtung nicht gefährdet wird.
Sozialministerium Sachsen
Auch die Höhe der Bußgelder kann jedes Land selbst festlegen. In Rheinland-Pfalz sind es 500 Euro, Baden-Württemberg empfiehlt 300 Euro. Brandenburgs Gesundheitsministerium verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juni, wonach ein Impfnachweis nicht durch ein Zwangsgeld durchgesetzt werden könne. Bußgelder verhängt man darum nicht.
In Niedersachsen selbst scheinen Bußgelder trotzdem weiter zum Maßnahmenkatalog zu gehören. "Wird kein Nachweis vorgelegt, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden", schreibt das niedersächsische Gesundheitsministerium. Gänzlich den Glauben an die Impfpflicht aufgegeben hat indes Bayern:
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Bund überdies aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September vorzeitig auszusetzen.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
In Mecklenburg-Vorpommern hat man indes mit anderen Verwaltungsproblemen zu kämpfen. Dort weigern sich Kommunalbehörden, ihrer Landesregierung Auskunft über den aktuellen Stand der Impfpflicht-Umsetzung zu geben. "Um einen landesweiten Überblick zu erhalten, hat das Gesundheitsministerium mehrmals die kommunale Ebene gebeten, Zahlen und Zwischenergebnisse mitzuteilen", teilt das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern ZDFheute mit.
"In einem Schreiben vom 29. Juni hat uns der Landkreistag MV sowie der Städte- und Gemeindetag MV mitgeteilt, dass jegliche Datenlieferung (…) abgelehnt wird." Ein Grund sei der hohe Arbeitsaufwand bei der Auszählung.
Experte: "Impfpflicht ist einziger Murks mit Ansage"
Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrats, fällt ein deutliches Urteil:
Das jetzige Gesetz über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein einziger Murks mit Ansage. So wie es ist, sollte das Gesetz auf keinen Fall bleiben.
Professor Stephan Rixen, Universität zu Köln
"Rechtlich betrachtet, verstößt die unterschiedliche Länderpraxis nicht gegen den Gleichheitssatz", erklärt Rixen. Aber: "Das Gesetz sagt, dass das zuständige Gesundheitsamt ein Betretungs- und ein Tätigkeitsverbot aussprechen 'kann', nicht muss. Welche Entscheidungsoptionen das Gesundheitsamt im Einzelnen hat, wird weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung erläutert."
Letztlich wird damit aus der Impf(nachweis)pflicht eine Impfempfehlung, die man befolgen kann oder auch nicht.
Professor Stephan Rixen, Universität zu Köln
Der Gesetzgeber könne die Impfpflicht Ende 2022 auslaufen lassen. "Verbots- und Bußgeldverfahren werden dann, so vermute ich, nach und nach versanden und keine großen negativen Folgen mehr haben", sagt Rixen ZDFheute.
Bei einer Verlängerung sollten alle Unklarheiten unmissverständlich geregelt werden, fordert Rixen. "Schon bei der Beratung des Gesetzes waren die Schwächen bekannt. Aber das hat die politisch Verantwortlichen nicht interessiert, weil der politische Betrieb leider zu oft nur an symbolischen Gesten interessiert ist und nicht an praktischer Effektivität.
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