Corona: Impfpflicht im Gesundheitsbereich soll bald fallen

    Corona-Regelung vor Ablauf:Impfpflicht im Gesundheitsbereich soll fallen

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    Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich soll Ministeriumskreisen zufolge zum Jahresende auslaufen. Grund sei die Ausbreitung einer Immunflucht-Variante.

    Die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll voraussichtlich zum Jahresende auslaufen. Zur Begründung verwies ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums darauf, dass voraussichtlich zum Jahreswechsel die Omikron-Sublinie BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren würden.
    Die Impfungen gegen das Coronavirus verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus, sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung."

    RKI: "Immunflucht"-Corona-Variante breitet sich in Deutschland aus

    Seit einigen Wochen breitet sich nach Angaben des Robert-Koch-Instituts die BA.5-Sublinie BQ.1.1 zunehmend in Deutschland aus. In der zweiten Novemberwoche lag ihr Anteil bei acht Prozent. Es handelt sich um eine sogenannte Immunflucht-Variante. Dies bedeutet, dass das Virus die Immunabwehr besser umgehen kann als die Vorgängervarianten und die Ansteckung beziehungsweise Übertragungsintensität höher ist.
    Anteil der Corona-Varianten in Deutschland
    ZDFheute Infografik
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    Die einrichtungsbezogene Impflicht sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege seit dem 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen.

    Bund- und Länder-Vertreter forderten Impfpflicht-Ende

    Mögliche Sanktionen beim Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impflicht gehen von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot. Bis zum Abschluss der Prüfung ist aber eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich. Die Regelung war von Beginn an umstritten.
    Im Oktober forderten Bayern, Sachsen und Thüringen ein Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Dieser Forderung schloss sich zuletzt auch die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll (SPD), an.

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