Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber bremst bei der Einrichtung eines Impfregisters. Erst müssten Ziele klar sein, bevor sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden könnten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat vor einer vorschnellen Einrichtung eines nationalen Corona-Impfregisters zur zentralen Erfassung von Impfdaten gewarnt. "Die Politik sollte dringend zuerst ganz konkret die Ziele benennen, die sie erreichen will, damit man beurteilen kann, ob dafür ein zentrales Impfregister notwendig ist oder nicht", sagte Kelber dem "Handelsblatt". "Das sollte der erste Schritt sein."
Ein nationales Impfregister könnte nach Ansicht vieler Experten die Impfkampagne erleichtern, da damit mehr gesichertere Daten zur Impfsituation in Deutschland vorlägen als bislang und Ungeimpfte gezielt angesprochen werden könnten.
Das Register könnte somit auch die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht erleichtern.
Ethikrat für eine Ausweitung der gesetzlichen Corona-Impfpflicht
Zuletzt hatte der Deutsche Ethikrat eine Ausweitung der gesetzlichen Corona-Impfpflicht auf größere Teile der Bevölkerung empfohlen. Die Ausweitung sei zu rechtfertigen, wenn sie "gravierende negative Folgen" künftiger Pandemiewellen abschwächen oder verhindern könne, hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage von Bund und Ländern.
Bislang gibt es eine Corona-Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen etwa in der Pflege und im Gesundheitsbereich - Anfang 2022 soll der Bundestag aber über eine generelle Impfpflicht entscheiden.
Kritik an Speicherung sensibler Gesundheitsdaten
Kritik äußerte Datenschützer Kelber an der Ausgestaltung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, wonach Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
"Kritisch sehe ich, dass die Nachweise personen- und statusspezifisch dokumentiert und die Daten bis zu sechs Monate aufgehoben werden können." Das sei in den meisten Fällen unnötig. Für die Zutrittskontrolle genüge der entsprechende Nachweis. "Die personengenaue Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ist dafür nicht erforderlich."
Kelber: Datenschutz wurde in der Pandemie eingeschränkt
Zugleich trat Kelber dem Vorwurf entgegen, der Datenschutz schränke den Gesundheitsschutz ein. Wer das behaupte, habe sich offensichtlich mit dem Thema nicht beschäftigt.
Zudem sei auch der Datenschutz in der Pandemie eingeschränkt worden. Etwa bei der Übertragung von Passagierdaten, der Kontaktdatenerhebung in Restaurants oder der Registrierung, wenn man in ein Krankenhaus gehe.
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