Schon bald könnten die ersten Menschen in Deutschland gegen Corona geimpft werden. Expertinnen und Experten empfehlen, Fragen dazu per Gesetz zu regeln. Doch die Zeit ist knapp.
Die Bundesregierung will die Impfung gegen das Coronavirus per Verordnung regeln. Dabei geht es vor allem darum, wer sich zuerst impfen lassen kann. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten das aber nicht für den richtigen Weg, sie plädieren für ein Gesetz.
In dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: "Der überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffes regelt, ist zuzustimmen."
COVID-19 stellt die Welt vor große Aufgaben. Nicht nur die medizinischen, sondern auch die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen der Krankheit wiegen schwer.
Wissenschaftlicher Dienst: Impfen hat Grundrechtsrelevanz
Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass insbesondere die Grundrechtsrelevanz einer Maßnahme dafür entscheidend sei, ob diese durch ein formelles Gesetz zu regeln sei.
Die Möglichkeit, Impfschutz gegen den Auslöser der Krankheit Covid-19 erlangen zu können, sei für die gesamte Bevölkerung von enormer Relevanz, da alle gleichermaßen von der Ansteckungsgefahr und den daraus folgenden Einschränkungen im Alltag betroffen sind.
Die Zahl der als neuinfiziert gemeldeten Personen ist im Wochenvergleich wieder um 643 Personen gestiegen. Über 4000 Menschen liegen wegen Corona auf der Intensivstation. Erste Städte kündigen Ausgangssperren an.
Die Entscheidung, welche Bevölkerungsgruppen bei der Verteilung zunächst zu bevorzugen sind, weise somit "eine hohe generelle Grundrechtsrelevanz auf", heißt es in der Ausarbeitung, die der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angefordert hatte.
Thomae: Mit dem Impfstoff verteilen wir Lebenschancen
Der Bundestag dürfe hier "nicht wieder nur zum Zuschauer degradiert werden", mahnte Thomae. In einer Demokratie müsse das Parlament über die wesentlichen Fragen entscheiden.
Deshalb sei es nicht zu akzeptieren, dass die Regierung und allen voran Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Debatte dazu im Bundestag scheue.
Menschen mit erhöhtem Risiko sollen zuerst geimpft werden
Nach der Zulassung eines Corona-Impfstoffs sollen in Deutschland zuerst Bevölkerungsgruppen geimpft werden dürfen, die ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe haben. Denn die Anzahl der Dosen wird wegen Produktionsengpässen nicht sofort für die gesamte Bevölkerung reichen.
Der Deutsche Ethikrat, die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina und die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) haben deshalb Anfang November im Auftrag der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, wer sich sofort immunisieren lassen darf.
Systemrelevante Beschäftigte bei Impfungen bevorzugen
Das sollen alte Menschen sein, vor allem in Pflegeheimen, dazu Menschen mit Vorerkrankungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Ebenso sollen Menschen in Schlüsselstellungen in der Gesellschaft und für die öffentliche Ordnung bevorzugt geimpft werden, also zum Beispiel Beschäftigte in Gesundheitsämtern und Sicherheitsbehörden, Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher.