Personen mit bestimmten schweren Erkrankungen sollen nun früher geimpft werden - das sieht ein Entwurf für eine neue Impfverordnung vor. Darin wurden die Impfgruppen angepasst.
Ein Entwurf der neuen Impf-Prioritätenliste sieht vor, dass Personen mit verschiedenen schweren Erkrankungen in eine höhere Risikogruppe rutschen und damit früher geimpft werden könnten als bisher geplant.
[Eine ausführliche Liste mit den angepassten Impfgruppen sehen Sie am Ende des Artikels.]
So könnten zum Beispiel akut Krebskranke künftig in der zweithöchsten Prioritätengruppe einsortiert werden. Personen mit überstandenen Krebserkrankungen kommen in die dritte Prioritätengruppe.
Menschen ab 80 haben weiter höchste Priorität
Ein Referentenentwurf, der auch ZDFheute vorliegt, sieht vor, dass das Vakzin von Astrazeneca an Menschen zwischen 18 und 64 Jahren vorrangig verimpft werden soll, wenn sie einer der Gruppen für die ersten Impfungen angehören. Zudem solle eine Öffnungsklausel eingeführt werden, die Einzelfallentscheidungen ermöglicht.
Höchste Priorität haben der neuen Impfverordnung zufolge weiterhin Menschen ab 80 sowie Pflegekräfte und Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen ab 65 Jahren.
Höchste Priorität bei der Vergabe des Astrazeneca-Präparats haben zudem Pflegekräfte und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen "mit einem sehr hohen Expositionsrisiko", wenn sie zwischen 18 und 64 Jahre alt sind.
Schwerkranke sollen früher geimpft werden
Zur zweiten Gruppe mit "hoher Priorität" gehören alle Menschen ab 70 Jahren - sowie solche, die an einer bestimmten Krankheit leiden. Dazu zählen unter anderem:
Wer unter einer dieser Krankheiten leidet und zwischen 18 und 64 Jahre alt ist, hat nur auf Astrazeneca Anspruch.
Auch zu dieser Gruppe zählen Polizei- und Ordnungskräfte, die etwa bei Demonstrationen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Auch hier gilt: für die Jüngeren zwischen 18 und 64 ist Astrazeneca vorgesehen, sie haben keinen Anspruch auf ein anderes Präparat. [Was bisher über Nebenwirkungen der Impfstoffe bekannt ist, lesen Sie in unserer interaktiven Story.]
Astrazeneca-Impfstoff macht Änderungen nötig
In einer dritten Gruppe sind alle ab 60 und Menschen mit bestimmten Erkrankungen aufgeführt. Auch Mitarbeiter des Einzelhandels, Lehrer und Erzieher gehören dazu.
Die Anpassung der Impfverordnung ist schon wegen der Zulassung des Astrazeneca-Impfstoffes nötig geworden. Denn die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt hier eine Impfung nur für Personen unter 65 Jahren, weil für Ältere zu wenig wissenschaftliche Daten vorlägen.
Lesen Sie hier, ob Sie zu einer Impfgruppe nach dem Entwurf gehören: