Die Quarantäne soll bei einer Corona-Infektion bald nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme.
Infizierten wird demnach künftig nur noch "dringend empfohlen", sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden - für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg.
Strengere Vorgaben für Beschäftigte in der Pflege
Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben. Für diese Gruppe soll die Absonderung weiter vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit sind eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen.
Mit den Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Gesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurück.
Holetschek appelliert an Eigenverantwortung
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. "Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen", fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten - etwa, was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.
Die Maskenpflicht ist deutschlandweit größtenteils weggefallen. Jetzt ist es jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob man die Maske weiterhin trägt. In Düsseldorf halten viele noch an dem Schutz fest.
Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man "nicht entwarnen" könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen "der Wendepunkt erreicht zu sein scheint". Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.
Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der "Hotspot-Regel" im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen.
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