Lauterbach: Maskenpflicht ab Oktober möglich

    Lauterbach zu Corona-Herbst:Maskenpflicht ab Oktober möglich

    03.08.2022 | 14:49
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    Wie kann die erwartete Corona-Welle in Herbst und Winter abgemildert werden? Der Bund hat einen 7-Punkte-Plan ausgearbeitet. Lockdowns und Schulschließungen soll es nicht geben.

    Die geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sieht ein abgestuftes Vorgehen bei den Corona-Schutzvorkehrungen vor. Das teilten das Gesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium am heutigen Mittwoch mit. Der Vorschlag soll noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann sollen Bundestag und Bundesrat es beraten und beschließen. Die aktuellen Regelungen laufen am 21. September aus.

    7-Punkte-Plan soll durch Corona-Herbst und -Winter führen

    Die neuen Regeln sollen von Oktober bis Ostern, vom 1. Oktober bis 7. April 2023, gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, "dass wir im Herbst in eine relativ schwierige Lage kommen können". Möglich seien sehr viele, aber weniger tödliche Fälle im Vergleich zum vorigen Winter. Neben den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen solle auch ein neuer Impfstoff gegen die B5-Variante helfen, der nicht nur gegen einen schweren Verlauf, sondern auch gegen Ansteckung helfen könnte. Laut Lauterbach könnte er am 9. September zugelassen werden. Lauterbach hofft:

    Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein. Dafür haben wir einen 7- Punkte-Plan entwickelt.

    Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

    Zur Veranschaulichung greift die Bundesregierung auf die Schutzmaßnahmen im Winter für das Auto zurück und teilt sie in zwei Blöcke: Winterreifen und Schneeketten. Als "Winterreifen" und allgemeingültige gelten diese:

    Bundesweit geltende Maßnahmen

    • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
    • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Ausnahmen gelten für frisch geimpfte und genesene Personen.

    Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum. Wir können die Pandemie nur gemeinsam überwinden.

    Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

    Optionale weitere Schutzmaßnahmen der Länder

    • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
    • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und Gastronomie für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen, genesen oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
    • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Die Länder müssen dies nachweisen.
    • Tests in Schulen und Kitas.
    Sollte die Infektionszahlen steigen, können die Länder weitere Maßnahmen festlegen, die sogenannten Schneeketten-Phase. Allerdings: Das geht nur mit einem Beschluss des Landtages. Wann der Zeitpunkt dafür gekommen ist, legen die Länder selbst fest. Es gibt keine feste Inzidenz-Grenzen, sondern sie sollen die Zahl der belegten Betten auf der Intensivstation, den Personalmangel im Gesundheitswesen sowie Kitas und Schulen einbeziehen.
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    "Schneeketten" der Länder bei Verschärfung der Pandemie-Lage

    • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
    • Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
    • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Meter im öffentlichen Raum.
    • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
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    Vorbereitet sein - Verhältnismäßigkeit wahren - vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst.

    Marco Buschmann, Bundesjustizminister

    ["Politik macht Hausaufgaben nicht" - Interview mit Hans-Peter Meidinger, Präsident des Lehrerverbandes]

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