Ein neues Bundesgesetz sowie eine Bund-Länder-Konferenz - die letzten Tage wurde politisch viel über die Corona-Regeln diskutiert. Das ändert sich für die Bürger - eine Übersicht.
Am Freitag hat der Bundesrat zugestimmt: Die epidemische Notlage läuft zum 25. November aus. Trotzdem wird es weiterhin verschiedene Corona-Maßnahmen geben. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt die strengsten Maßnahmen wie Ausgangssperren und flächendeckende Schulschließungen entfallen, behält aber andere Maßnahmen wie die Maskenpflicht bei. Zudem gibt es einige neue Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Neu ist, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln bundesweit die 3G-Regel gilt. Wer in Zukunft mit Bus, Bahn und Zug fahren möchte, muss also getestet, geimpft oder genesen sein. Die Regel gilt auch für Inlandsflüge. Zusätzlich gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Was ändert sich am Arbeitsplatz?
Eine weitere Neuerung: In Zukunft gilt die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Darüber hinaus wird die Homeoffice-Pflicht reaktiviert.
- Das haben Bund und Länder beschlossen
Restaurant, Kino, Fitnessstudio: Bald geht das nur noch für Geimpfte und Genesene. Entscheidend ist ein neuer Schwellenwert. Was Bund und Länder beschlossen haben - eine Übersicht.
Was gilt für Schulen und Kitas?
Flächendeckenden Schließungen von Schulen und Kitas wird es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben. Möglich bleiben aber Auflagen, etwa Maskenpflicht und Abstandsgebote, über die die Länder entscheiden. Auch können einzelne Schulen bei Corona-Ausbrüchen geschlossen werden.
Was ändert sich in Pflegeheimen?
In Zukunft gelten für Beschäftigte und Besucher in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bundesweit umfassende Testpflichten.
Was gilt im Freizeitbereich?
Für Restaurants, Bars, Kinos und Theater soll grundsätzlich nach Vorgabe der Länder weiter 2G oder 3G gelten. Nach dem rechtlich unverbindlichen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz soll ab einer gewissen Hospitalisierungsrate flächendeckend 2G bzw. 2G+ eingeführt werden. Hierbei kommt es auf die Verordnungen der Länder an.
- Warum das neue Corona-Maß problematisch ist
Neue Grundlage für viele Corona-Maßnahmen ist die Hospitalisierungsrate. Allerdings gibt es bei dem Wert gleich mehrere Probleme, vom Meldeverzug bis zu den erhobenen Daten selbst.
Auch können die Länder weiter Hygienekonzepte verlangen, wie etwa die Maskenpflicht bis zum Platz und Abstandsgebote. Neu ist, dass Kapazitätsbeschränkungen unabhängig von 3G oder 2G festgelegt werden können. Zudem kann weiterhin eine Kontaktnachverfolgung geregelt werden.
Was ist mit Kontaktbeschränkungen?
Kontaktbeschränkungen können von den Ländern für private und öffentliche Räume beschlossen werden.
Gibt es eine Impfpflicht?
Das neue Gesetz enthält keine Impfpflicht. Der rechtlich unverbindliche Beschluss der Bund-Länder-Konferenz sieht aber eine Einführung einer Impfpflicht für Tätigkeiten in bestimmten Einrichtungen vor, etwa in Krankenhäusern. Darüber wird aber wohl erst in den nächsten Wochen entschieden werden.
Wäre ein erneuter Lockdown möglich?
In seiner neuen Fassung sieht das Gesetz weder flächendeckende Schließungen von Geschäften, Restaurants oder Freizeiteinrichtungen noch Ausgangssperren vor.
Die Corona-Maßnahmen werden von den Landesregierungen in Sachsen und Bayern wegen der dramatischen Corona-Zahlen verschärft. Im Gespräch dazu Alexander Poel und Anja Charlet.
Bis zum 15. Dezember gibt es aber eine Übergangsregelung, nach der die bisherigen Maßnahmen der Länder noch weiter gelten. Deswegen kann Bayern jetzt noch durch diese Hintertür einen Lockdown bis Mitte Dezember einführen.
Wie geht es weiter?
Das neue Bundesgesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, was wohl in den nächsten Tagen geschehen wird. Die neuen Maßnahmen sollen bis zum 19. März 2022 aufgehoben werden – nach derzeitigem Stand. Falls sich die Lage nicht entspannen sollte, könnte dieses Datum nach hinten verschoben werden. Bei den Verordnungen der Länder kommt es auf den jeweiligen Text der Verordnung an.
Der Bundestag kann das Infektionsschutzgesetz jederzeit erneut ändern. Falls sich die Corona-Lage weiter verschlechtern sollte, könnten auch strengere Maßnahmen (wieder-)eingeführt werden. Daher kann – leider – ein Lockdown für die Zukunft nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
Bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 9. Dezember wollen die Politiker die bisherigen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
Clara Labus ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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