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Ampel verschärft Corona-Pläne : "Faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte"

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Die möglichen Ampel-Koalitionspartner ziehen die Zügel an: Ihren neuen Plänen zufolge soll es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Auch 3G in Zug und Bus soll kommen.

Am Wochenende hätten sich die Ampel-Koalitionäre angesichts der hohen Corona-Zahlen auf "weitergehende Maßnahmen geeinigt" - "3G am Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht, Kontaktbeschränkungen“, so Dirk Wiese, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender.

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Die Ampel-Parteien haben ihre Pläne für ein geändertes Infektionsschutzgesetz nochmal verschärft. Am Wochenende hätten sich SPD, Grüne und FDP auf weitergehende Maßnahmen geeinigt, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese im ZDF Morgenmagazin. Die Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen liegt dem ZDF vor. Eine Zusammenfassung der Pläne:

Welche Beschränkungen sollen möglich bleiben?

  • Kontaktbeschränkungen: "Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden", vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird.

SPD-Fraktionsvize Wiese sagte dazu im ZDF:

Hierzu zählt 3G am Arbeitsplatz, hierzu zählt eine Homeoffice-Pflicht, hierzu zählt die Einführung von Kontaktbeschränkungen gerade auch für Ungeimpfte.
Dirk Wiese

Grünen-Chef Robert Habeck hatte zuvor in der ARD betont:

Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.
Robert Habeck, Grünen-Vorsitzender

Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer: Keine Lockdown-Maßnahmen, die alle betreffen.

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Und auch der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer betonte im ZDF Morgenmagazin die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen:

Ich glaube, es ist unbedingt notwendig, dass es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben muss.
Oliver Krischer, Grünen-Fraktionsvorsitzender

Es sei "ganz, ganz wichtig", dass die Menschen, die sich impfen lassen, weiter am Leben teilnehmen können. "Und dass hier keine Lockdown-Maßnahmen, die alle betreffen werden, nötig sind." Allerdings sei das nicht pauschal für ganz Deutschland nötig, sondern regional, je nach Inzidenz.

  • Andere Beschränkungen: Die Bundesländer sollen dem Entwurf zufolge eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.

Teile der Noch-Regierung streiten in Berlin über die angemessenen Maßnahmen in der vierten Welle: 3G in Zügen, Pflicht zum Homeoffice, Obergrenze bei Veranstaltungen.

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Was ist noch geplant?

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: "Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", heißt es im Entwurf.

Insgesamt gebe es "erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte", betonte SPD-Fraktionsvize Wiese im Morgenmagazin . "Dazu gehört auch 3G im Fernverkehr und ÖPNV."

Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, der hier auf den Weg gebracht wird.
Dirk Wiese

Wie lange sollen die Maßnahmen befristet sein?

Bisher hatten SPD, Grüne und FDP als Enddatum den 19. März 2022 vorgesehen. Nun gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: "Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern."

Welche anderen Maßnahmen sind noch bekannt?

Wieder eingeführt werden soll die ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, schlägt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Regelung ist Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?

  • Ausgangs- oder Reisebeschränkungen
  • Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe
  • Untersagung oder Beschränkung von Sport

Was soll die Länder-Klausel bringen?

"So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente", hieß es zur Begründung.

Wie ist bisher der Stand?

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll der Bundestag dann abstimmen.

"Das Gesetz kriegt jetzt eine neue Rechtsgrundlage, eine sicherere Rechtsgrundlage", sagte Grünen-Chef Robert Habeck in der ARD.

Wir nehmen nur die Möglichkeit weg: flächendeckenden Lockdown ohne Unterscheidung für Geimpfte und Ungeimpfte.
Robert Habeck

Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister der Grünen hatten in den letzten Tagen das Vorhaben gerügt, auf Instrumente wie Kontaktbeschränkungen gänzlich zu verzichten. Die Unionsfraktion hatte angekündigt, im Bundestag eine Verlängerung des Epidemie-Status zu beantragen, um ein Ende der Kontaktbeschränkungen zu verhindern.

Wie ist die Corona-Lage?

Die Pandemie ist in den vergangenen Wochen außer Kontrolle geraten. Nach RKI-Angaben hat die Zahl der Infektionen inzwischen die Marke von fünf Millionen überschritten. Die Sieben-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner stieg am Montag auf den Rekordwert von 303,0. An der Spitze stand Sachsen mit 754,3.

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