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Corona-Kontaktnachverfolgung : Polizei fragt in mehr als 100 Fällen Daten ab

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Staatsanwaltschaft und Polizei haben in über 100 Ermittlungsverfahren auf Daten aus Corona-Listen und der Luca-App zugegriffen. Das ergab eine bundesweite ZDFheute-Umfrage.

Ein Ordner mit der Aufschrift "Kontaktdaten Coronaverordnung" liegt in einer Gaststätte auf der Theke, aufgenommen am 06.10.2020
Seit November 2020 verbietet das Infektionsschutzgesetz eine Verwendung der Daten "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung".
Quelle: dpa

Seit Einführung der Kontakterfassung in Restaurants und Geschäften im Jahr 2020 haben deutsche Strafverfolgungsbehörden in mehr als 100 Fällen Daten aus Corona-Kontaktlisten oder mindestens einem Fall aus der Luca-App erhoben.

Das geht aus einer bundesweiten ZDFheute-Umfrage unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten abgefragt, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies zu diesem Zeitpunkt eigentlich untersagte.

Wirkliche Zahlen dürften höher liegen

Die Strafverfolgungsbehörden haben bei den Abfragen die Daten von mindestens 500 Personen erhoben. Tatsächlich dürften die Daten in noch mehr Fällen erhoben worden sein. Derartige Datenabfragen werden bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst, so dass die Zahlen vor allem auf der Erinnerung der Beamten beruhen. Da ist es in vielen Fällen nicht eindeutig, aus welchen Quellen die Daten stammen. Zudem gibt es Fälle, in denen die Polizei die Daten ohne Wissen der Staatsanwaltschaft erhoben hat.

Seit Frühsommer 2020 müssen in vielen Bundesländern Restaurants und andere Betriebe die persönlichen Daten der Gäste erfassen und speichern. Damit sollen die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen von Corona-Infizierten leichter verfolgen können.

Das Symbol der Luca-App ist auf einem Smartphone zu sehen. Archivbild

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Abfrage bei Kapitalverbrechen rechtens?

In den ersten Monaten war rechtlich unklar, ob eine Auswertung der Corona-Kontaktdaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt war. Viele Behörden beriefen sich auf die Strafprozessordnung und werteten Listen aus.

Seit dem 19.11.2020 verbietet das Infektionsschutzgesetz eine Verwendung der Daten "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung". Ob diese Formulierung ohne jede Ausnahme auch für die Aufklärung schwerster Straftaten wie Mord gilt, ist rechtlich umstritten. Die beiden Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz zum Beispiel halten Datenabfragen bei Kapitalverbrechen für zulässig - jedenfalls dann, wenn ein Ermittlungsrichter dies anordnet.

Datenschützer vertreten rigiden Kurs

Die Landesdatenschutzbeauftragten sehen dagegen keine Ausnahmen. Der Gesetzgeber habe eine strikte, auf den Infektionsschutz fokussierte Zweckbindung angeordnet, sagt etwa Thomas Petri, der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte. "Eine Nutzung für Zwecke der Strafverfolgung ist seitdem grundsätzlich ausgeschlossen."

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel betont das Vertrauen der Bürger.

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Alexander Roßnagel, hessischer Datenschutzbeauftragter

Verfahren wegen Abfrage eingeleitet

Es gab der ZDFheute-Umfrage zufolge mindestens fünf Fälle, in denen trotz der Gesetzesänderung Daten verwendet wurden. So fragte die Staatsanwaltschaft Mosbach (Baden-Württemberg) im Sommer 2021 die Besucherdaten eines Schwimmbades ab, um Geschädigte und Zeugen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu finden.

Die Staatsanwaltschaft Mainz wertete die Daten von 21 Personen aus der Luca-App aus, um Zeugen eines Treppensturzes in einer Gaststätte zu finden. Dieses Vorgehen stuft die Staatsanwaltschaft inzwischen selbst als unzulässig ein. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte hat ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet.

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Abfrage wegen verschieden schweren Delikten

Im Sommer 2021 prüfte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen. Ähnlich ging die Polizei im August 2021 bei den Ermittlungen zu einem Kapitalverbrechen laut Staatsanwaltschaft Trier vor: Es seien die Kontaktdaten eines Beschuldigten und einer Zeugin erhoben worden.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte mit, die Polizei habe im Juli 2021 die Gästeliste einer Veranstaltung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ausgewertet. Dies sei ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft und ohne richterlichen Beschluss geschehen. Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg lässt sich ein Fall aus dem Jahr 2021 nicht mehr genau rekonstruieren, bei dem möglicherweise die Papierliste einer Gaststätte ausgewertet wurde.

Andreas Lob-Hüdepohl vom Deutschen Ethikrat betont: Gesundheits- und Datenschutz müssen in Pandemiezeiten gegeneinander abgewogen werden. Im Schulwesen, in Kitas und Großraumbüros könne die Abfrage des Impfstatus‘ jedoch "von Vorteil" sein.

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Luca-Betreiber blockt Anfragen ab

Bis zum gesetzlichen Verbot 2021 kam es in insgesamt mindestens 96 Ermittlungsverfahren zu Datenerhebungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Damals fanden die Abfragen häufig auch wegen leichter Vergehen wie Diebstahl oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort statt.

Die Betreiber der Luca-App berichten von fast täglichen Anfragen der Behörden, die der Support in vielen Fällen direkt abblocke. In vermutlich zwei bis drei Dutzend Fällen seien weitere offizielle Aufforderungen bei Geschäftsführer Patrick Hennig gelandet. Eine Sprecherin sagt:

Sämtliche Anfragen haben wir negativ beantwortet, weil wir die Daten weder herausgeben dürfen noch technisch können.
Sprecherin der Luca-App

Im Fall aus Mainz habe das Gesundheitsamt eine Infektion vorgetäuscht, um den Betreiber zur Herausgabe von Daten zu bewegen. "Wir verurteilen diesen Missbrauch", so die Luca-App-Betreiber.

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