Erste Länder bereiten längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen Rechtsrahmen vor. Mecklenburg-Vorpommern etwa stuft sich komplett als Hotspot ein.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen vor. Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte.
Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis maximal 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag möglich, etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken. Für regionale "Hotspots" kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.
Hotspots in ganz Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2.400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Kabinettssitzung mitteilte.
Alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin sollen als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine "epidemische Ausbreitung" der Corona-Erkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen.
Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen und die Hotspot-Regel nutzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die "Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, wie es vom Senat hieß.
Baden-Württemberg streicht Maßnahmen ab 3. April
In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht.
Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an. "Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt", sagte der Grünen-Politiker. Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich zuspitze.
Bayern will abwarten
Bayern lässt vorerst offen, wie es nach dem 2. April weitergeht. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wollte sich nach Beratungen des Kabinetts noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der Hotspot-Regel Gebrauch machen könnte.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens kritisierte, der Bund habe dem Land die Schutzmaßnahmen aus der Hand genommen. "Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen", sagte die SPD-Politikerin. Derzeit sehe man diese Chance aber nicht.
- So schlimm war der Corona-Winter
Deutlich mehr Infektionen, weniger Tote: Wie die Omikron-Welle im Vergleich zur Delta-Welle verlaufen ist - ein Überblick.