Es kommt offenbar Schwung in die Debatte um die Rückkehr von Rechten für Geimpfte und Genesene. Das Justizministerium hat nun einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sollen in der Corona-Pandemie wieder mehr Rechte bekommen. Vor allem Auflagen für private Treffen und nächtliche Ausgangssperren sollen für diese Gruppen wegfallen, wenn es nach Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geht. Das ist aus einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums zu entnehmen, der dem ZDF vorliegt. Auch andere Medien berichteten darüber.
Beschluss zu Rechten für Geimpfte kommende Woche?
Das Justizministerium versandte den Vorschlag am Donnerstag an die anderen Ministerien. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Die SPD dringt darauf, dass das schon kommende Woche passiert.
"Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung", sagte Lambrecht den Funke-Medien. Wenn aber jetzt belegt sei, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgehe, "dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen".
- Wo schon jetzt für Geimpfte mehr möglich ist
"Schnellstmöglich" will Justizministerin Lambrecht ihre Impfverordnung vorlegen. Doch viele Länder haben inzwischen selbst geregelt, wie sie mit Geimpften umgehen. Ein Überblick.
Shoppen, Friseur und Zoo ohne Test
Im Entwurf steht: "Das heißt, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen."
Für alle sollen aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten. Von den geplanten Erleichterungen sollen Menschen mit Covid-19-Symptomen wie Atemnot oder Geruchs- und Geschmacksverlust ausgenommen sein.
Keine Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich überdies nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.
Laut Entwurf soll auch die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person - plus Kinder bis 14 Jahre - nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen. Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft, noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt. Es könnten sich also zum Beispiel Angehörige eines Haushalts mit einem Paar treffen, das bereits geimpft wurde.
Und noch einen Vorteil sollen Geimpfte und Genesene demnach haben: Für sie gilt die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht - es sei denn sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist.
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