Beim Corona-Krisenmanagement kracht es heftig zwischen Bund und Ländern. Trotzdem soll es bei der Hotspot-Regel bleiben, betont Gesundheitsminister Lauterbach.
Bei der Gesundheitsministerkonferenz hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die bestehenden Corona-Regeln verteidigt. Das Infektionsschutzgesetz bleibe trotz großer Proteste aus den Ländern die Grundlage der Corona-Maßnahmen.
Mehrere Länder sind demnach damit gescheitert, das Infektionsschutzgesetz noch einmal anzupassen. Anträge etwa für eine bundesweite Maskenpflicht oder die Verlängerung des bestehenden Infektionsschutzgesetzes um vier Wochen hätten keine Mehrheit gefunden, sagte Lauterbach.
Was rät Lauterbach den Ländern in der Corona-Pandemie?
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen sehen sich die Länder zusehends unter Druck, weitergehende Corona-Beschränkungen festzulegen. Für einen nahtlosen Anschluss hätten noch in dieser Woche Entscheidungen gefasst werden müssen.
Lauterbach rief die Länder dazu auf, die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes zu nutzen und Städte, Landkreise oder ganze Bundesländer zu Hotspots zu erklären. Seine persönliche Einschätzung sei, dass bei Nutzung der Hotspot-Regelung auch in der Bevölkerung das Signal ankommen werde, dass die Pandemie nicht vorbei sei und wir weiter vorsichtig sein müssten.
Eine bundesweite Maskenpflicht hätte er zwar für sinnvoll und nützlich gehalten, sagte Lauterbach. Auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sei das aber nicht machbar.
Hintergrund: Was haben die Länder von der Bundespolitik gefordert?
Gegen geballte Proteste der Länder hatte die Ampel-Koalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt.
Die Länder können nach einer Übergangsfrist bis kommenden Samstag (2. April) aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament für die Hotspots eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass mangels konkreter Kriterien dafür keine rechtssichere Regelung möglich sei.
Was sagt die Ampelkoalition zur Kritik der Länder?
FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte bereits vor der Gesundheitsministerkonferenz deutlich, dass die Hotspot-Regel darauf ziele, wenn "in einzelnen Städten oder Kommunen" eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Sie sei "an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden", sagte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Länder seien nicht wehrlos.
Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) reagierte heute auf die Kritik der Bundesländer mit einer deutlichen Aussage zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Bundesgesundheitsminister Lauterbach betonte, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte an die Länder, dies in den Hotspots zu regeln, und forderte die großen Supermarktketten auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwartete er demnach eine Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.
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