Der Auftrag kam von höchstrichterlicher Stelle. Die Frage der Triage in Kliniken sollte sensibel geregelt werden. Jetzt steht Minister Lauterbach vor einem Scherbenhaufen.
Es ist nicht die erste Kehrtwende, die Karl Lauterbach (SPD) vollzieht, doch diesmal ist sie für den Gesundheitsminister besonders peinlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember den Gesetzgeber aufgefordert, man solle Rechtssicherheit schaffen, wenn in Pandemie-Zeiten auf Intensivstationen die Betten knapp werden könnten.
Behindertenverbände hatten geklagt, eine mögliche Benachteiligung ausgemacht. Kurzum: ein Thema, das wohlüberlegt mit aller gesetzlichen Kunst zu behandeln gewesen wäre. Doch genau das geschah nicht.
Triage auf der Intensivstation?
Erst letzte Woche hieß es von Seiten des Ministers, er habe sich mit der FDP, mit Justizminister Buschmann, auf eine Regelung bei der Triage geeinigt. Es geht im Wesentlichen um die Ex-Post-Entscheidung. Danach könnte eine bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit bei Bettenknappheit abgebrochen werden, um einen Patienten mit einer besseren Prognose zu retten.
Dagegen dürfe niemand etwa wegen seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden, heißt es in dem Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium. Zudem solle das Sechs-Augen-Prinzip gelten, drei Fachärzte müssten hinsichtlich der Prognose zu einem gemeinsamen Urteil kommen.
Kehrtwende eines Ministers
Doch so weit wird es nun nicht kommen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Passus gestrichen, ein neuer Referentenentwurf soll "in Kürze" vorliegen. Der Minister erklärt:
Es klingt nicht nur wie eine Entschuldigung. Lauterbach fügt hinzu – und glaubt versichern zu müssen: "Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen ist es uns gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. Das soll auch in Zukunft so bleiben." Erst ein Ja zu einer Triage im Notfall, nun ein Nein. Dieses Verwirrspiel dient weder der Sache noch dem Minister.
Druck auf Lauterbach
Wohl der Druck von Behindertenverbänden und Juristen, aber auch vom grünen Koalitionspartner sorgte dafür, dass der Passus wieder gestrichen wurde. Geradezu absurd mutet an, dass Lauterbach eigentlich selbst gegen die Ex-Post-Triage ist, sich aber offenbar dem FDP-Koalitionspartner gebeugt hatte.
Justizminister Marco Buschmann würde nämlich im Notfall eine Triage erlauben, obwohl viele Strafrechtler dies als Totschlag bewerten und Medizinethiker von einem Tabubruch sprechen. Lauterbach wollte offenbar eine schnelle, einvernehmliche Lösung und eine sichere Mehrheit im Bundestag. Das ist gründlich schiefgegangen, jetzt gibt es noch mehr Zweifel an seiner Durchsetzungskraft und Handlungsfähigkeit.
Aneinanderreihung von Fehlern
Es ist nicht der erste kapitale Fehler des Ministers. Zwei Beispiele: Erst will der Minister die Isolation bei einer Corona-Infektion nur noch freiwillig, dann kassiert er den Vorschlag wieder ein. Selbst seine Fans müssen einräumen, dass nicht alles gut gelaufen ist. An der größten Niederlage der Ampel, dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht, war er immerhin nicht allein schuld, aber eben auch.
Lauterbach rudert vor und rudert zurück. Und schon kommt er wieder aus verschiedenen Richtungen, dieser Vorwurf, Lauterbach könne eben kein Ministerium leiten. Tatsächlich kommentierte er als Experte politisches Handeln vom Spielfeldrand, jetzt ist er als Minister selbst verantwortlich für all das, was schiefläuft und es läuft einiges schief.
- So schnell können Sie sich neu anstecken
Schnelle Reinfektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus sind möglich - aber eher unwahrscheinlich. Virologen erklären bei ZDFheute, was Sie dazu wissen müssen.