Zum Kurzurlaub über Pfingsten an die Küste - in einem Bundesland ist das möglich, im anderen nebenan dagegen noch nicht. Was für Touristen möglich sein wird: ein Überblick.
Wenige Tage vor Pfingsten öffnet sich Schleswig-Holstein am Montag unter Auflagen für Touristen. Auch weitere Bundesländer haben Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor Pfingsten in Aussicht gestellt. Ein Überblick
Schleswig-Holstein
Ab Montag öffnet Schleswig-Holstein den Tourismus für das ganze Land, bei anhaltenden Restriktionen, die allerdings gelockert werden. Frische negative Corona-Tests bleiben Pflicht für alle. Lokale dürfen dann unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen, Ausflugsschiffe wieder Gäste an Bord nehmen. Für die Öffnungen müssen Touristen aber Hygieneauflagen erfüllen wie das Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen sowie negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Beim Besuch von Lokalen ist ein negatives Testergebnis oder der Nachweis des Impfschutzes nötig.
Baden-Württemberg
Wo die Infektionszahlen ausreichend niedrig sind und die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, lässt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg umfangreiche Öffnungen zu - wenn auch unter Auflagen. Liegen die Corona-Zahlen in den Landkreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen.
Die neue Verordnung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive.
Hamburg
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher will seinem Senat am Dienstag vorschlagen, zu Pfingsten die Außengastronomie wieder zu öffnen, wie er bei "Anne Will" sagte.
Niedersachsen
In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser sogenannten Landeskinderregelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag an wieder öffnen - außen und innen. Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern möglich sein.
Bayern
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test.
Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen. Menschen aus Bayern können zum Einkaufen oder zu Besuchen nun wieder nach Österreich fahren, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.
Berlin
In Berlin sollen Cafés und Restaurants im Freien ab dem kommenden Freitag wieder Gäste bedienen dürfen - vorausgesetzt die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt bis dahin stabil unter 100. Gäste müssen außerdem einen negativen Corona-Test nachweisen oder vollständigen Impfschutz haben. In den Innenräumen dürfen Gaststätten weiterhin niemanden bewirten. Für die Hotels in der Hauptstadt sind noch keine Öffnungsschritte geplant.
Nordrhein-Westfalen
Im bevölkerungsreichsten Bundesland sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg.
Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Wieder öffnen dürfen Minigolfanlagen, Klettergärten und andere kleine Freizeiteinrichtungen.
- Wie viele wurden bisher gegen Corona geimpft?
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