Keine Ausgangssperre, Treffen mit beliebig vielen Geimpften - für Geimpfte und Genesene wird es jetzt mehr Freiheiten geben. Ein Überblick über die neue Verordnung.
Der Bundesrat hat heute einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die Lockerungen von Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 für Geimpfte und Genesene beinhaltet. Dort ist geregelt, welche Rechte Geimpfte und Genesene ab sofort wieder erhalten. Zuvor hatte am Donnerstag der Bundestag die Verordnung beschlossen.
Die neue Verordnung soll schon am Sonntag in Kraft treten. Das teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag mit.
Als vollständig geimpft gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung. Als genesen gelten diejenigen, deren Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.
Was dürfen Geimpfte und Genesene bald wieder?
Treffen:
- Für Geimpfte und Genesene fallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften weg.
- Bei Treffen von Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen dürfen Geimpfte und Genesene in beliebiger Zahl dazustoßen.
Ausgangssperre:
- Die Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.
Sport:
- Geimpfte und Genesene dürfen wieder in beliebig großen Gruppen Sport treiben.
Gleichstellung mit Getesteten:
- Wenn in den Infektionsschutzgesetzen der jeweiligen Länder Ausnahmeregelungen für Getestete festgelegt sind, gelten diese Ausnahmen ab sofort auch für Geimpfte und Genesene.
- Geimpfte und Genesene müssen keinen Coronatest mehr durchführen lassen, um Geschäfte oder Einrichtungen zu betreten. Das betrifft zum Beispiel das sogenannte "Click & Meet".
Quarantäne:
- Geimpfte und Genesene müssen bei Kontakt zu einer erkrankten Person nicht mehr in Quarantäne.
- Diese Lockerung gilt nicht, wenn es sich um eine Virusvariante handet, die das Robert-Koch-Institut als "besorgniserregend" einstuft oder bei einer Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.
Woran müssen sich Geimpfte und Genesene weiterhin halten?
Maskenpflicht:
- Geimpfte und Genesene müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Schutz Maske tragen, wo dies erforderlich ist.
Abstands- und Hygieneregeln:
- Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Abstandsregeln einhalten.
- Außerdem müssen sie sich weiterhin an geltende Hygienekonzepte halten.
Was ist mit Restaurantbesuchen, Shopping, Konzerten, Urlaub und Stadionbesuchen?
"Neue Ansprüche gibt es durch diese Neuregelungen nicht", erklärt Dr. Felix Zimmermann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. "Die vollständig Geimpften können jetzt nachts raus, haben aber keinen Anspruch, dass die Bar aufmacht", sagt er. "Sie können sich mit unbekannt vielen anderen Geimpften treffen, haben aber keinen Anspruch darauf, dies in einem Restaurant zu tun", so Zimmermann weiter.
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Aus Sicht von beispielsweise Restaurantbesitzern sei das verfassungsrechtlich durchaus problematisch. "Wenn von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht, warum sollte man dann nicht auch für die öffnen dürfen?", fragt der ZDF-Rechtsexperte. Die Bundesregierung lockere schrittweise, weil sie eine Erosion der Regeln und den Neid der Ungeimpften fürchte, erklärt Zimmermann. Die Vermeidung von Neid sei jedoch kein verfassungsrechtliches Gut.
Mit Material von dpa und AFP
- Bundestag stimmt Lockerungen für Geimpfte zu
Erleichterungen für Geimpfte und Covid-19-Genesene bei den Pandemiebeschränkungen hat auch der Deutsche Bundestag zugestimmt. Am Freitag muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.