Nach dem Bekanntwerden der Maskenaffäre hatte die Unionsfraktion strengere Regeln angekündigt. Vielen gehen diese Schritte nicht weit genug. Auch von der SPD kommt Kritik.
Nach Bekanntwerden der Maskenaffäre in der Union werden nun Forderungen nach mehr Transparenz und gesetzlichen Festsetzungen laut. Schärfere Veröffentlichungspflichten und ein Verbot bezahlter Lobby-Tätigkeiten seien von Nöten.
Die Verstrickung von Unionspolitikern in Geschäfte mit dem Kauf von Corona-Schutzmasken lässt über die Parteigrenzen hinweg den Ruf nach schärferen Verhaltensregeln für Abgeordnete laut werden. Dabei bewerten die Opposition, aber auch der Koalitionspartner SPD und unabhängige Organisationen wie Transparency Deutschland die von der Führung der Unionsfraktion angekündigten Schritte als halbherzig. Sie verlangen deutlich strengere Maßnahmen.
Kritik vom Koalitionspartner
Heute veröffentlichte die SPD-Bundestagsfraktion einen Zehn-Punkte-Plan, darin wird gefordert: Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit sollten nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe eingestuft werden. Der Plan liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.
SPD legt Zehn-Punkte-Plan vor
In ihrem Zehn-Punkte-Plan forderte die SPD zudem ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeiten neben dem Mandat, ein Verbot der Spendenannahme für Abgeordnete und eine genaue Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Der Umfang von Nebentätigkeiten soll angegeben werden müssen, ebenso Aktienoptionen sowie Unternehmensbeteiligungen ab 5 Prozent der Stimmrechte - nicht erst ab 25 Prozent wie heute. Parteispenden sollen auf jährlich maximal 100.000 Euro pro Spender begrenzt werden. Die Veröffentlichungspflicht der Spenden soll von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden. Treffen mit Lobbyisten sollen bei Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht werden.
- Maskenaffäre schadet "Würde des Bundestags"
Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth hält die Maskenaffäre für eine "gefährliche Geschichte": Sie schade der politischen Kultur und der "Würde des Bundestags", so Roth im ZDF.
Grüne für schärfere Transparenzregeln
Die Grünen riefen die anderen Parteien zu Gesprächen über schärfere Transparenzregeln auf. "Während Menschen und Unternehmen unter der Pandemie leiden, bereichern sich Abgeordnete von CDU/CSU an der Vermittlung von Maskengeschäften", so die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann.
Linke wollen Verbot für Lobbytätigkeit von Abgeordneten
Auch die Linke fordert entschlosseneres Handeln der Unionsfraktion. "Mit einem freiwilligen Verhaltenskodex oder fraktionsinternen Verpflichtungen ist es längst nicht getan", sagte auch Jan Korte, der erste parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion. Nötig seien sofort ein gesetzliches Verbot bezahlter Lobbytätigkeit von Abgeordneten und ein effektives Lobbyregistergesetz.
- "Alles auf den Prüfstand stellen"
Nach der Maskenaffäre in der Union will der Fraktionschef im Bundestag, Ralph Brinkhaus, alle Beratertätigkeiten von Abgeordneten genau unter die Lupe nehmen.
Transparency Deutschland fordert unabhängige Prüfstelle
Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hartmut Bäumer: "Wenn es die Union ernst meint mit Transparenz und Aufklärung, muss jede Lobbytätigkeit eines Abgeordneten, die ihm unmittelbar finanzielle Vorteile bringt, in Zukunft unterbunden werden." Die Einhaltung dieser verbindlichen Regelungen müsse dann, ebenso wie das Lobbyregister, von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, fordert Bäumer.
Nüßlein und Löbel legen Amt nieder
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatten am Montag für die Unionsfraktion strengere Regeln angekündigt. Sie reagierten damit auf die Maskengeschäfte der Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU). Gegen Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Löbel hat eingeräumt, dass seine Firma Provisionen von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen für Corona-Schutzmasken erhalten hat. Bei ihm prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben ist.