In Flugzeugen kann sie weggelassen werden, in Arztpraxen soll sie demnächst bundesweit Plicht sein: die Maske. Das soll im neuen Infektionsschutzgesetz stehen.
In den Arztpraxen soll künftig bundesweit eine Maskenpflicht gelten. "Das dient dem Schutz der vulnerablen und besonders gefährdeten Gruppen", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
Pflicht im Luftverkehr entfällt
Nach Angaben aus Koalitionskreisen soll die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen im neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschrieben werden. Wiese bestätigte zugleich, dass die ursprünglich geplante Maskenpflicht im Luftverkehr nun doch entfallen soll.
Die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle steigt in Großbritannien. Anfang der Woche wurden 50 000 neue Corona-Fälle im Land gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei 435.
Es sei "richtig und vernünftig", die Pflicht in Fernzügen beizubehalten, in Flugzeugen aber darauf zu verzichten. So gebe es in Flugzeugen eine andere Luftzirkulation durch das Absaugen der Luft und der Verwendung von Filtern. "Im ICE läuft dies anders", betonte Wiese.
FDP als treibende Kraft
Auf den Verzicht der Maskenpflicht im Luftverkehr hatte die FDP gedrungen. Die Neuregelung betrifft innerdeutsche Flüge sowie Flüge von Zielen aus und in die Bundesrepublik.
Das sagte Buschmann der "Rheinischen Post". Der Bundesjustizminister weiter: "Das ist vernünftig."
Lauterbach: Maskenpflicht in Zügen weiter erforderlich
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte zum Verzicht auf die Maskenpflicht in den Flugzeugen, auf internationalen Flügen würden kaum noch Masken getragen. Die Lufthansa habe zudem immer wieder vorgetragen, dass sie auch nicht mehr durchsetzbar sei. In Zügen sei die Maskenpflicht weiterhin erforderlich, zumal dort mehr Menschen unterwegs seien. Sollten die Fallzahlen wieder steigen, soll die Maskenpflicht Lauterbach zufolge auch im Luftverkehr per Verordnung wieder angeordnet werden können.
Die Ampel-Koalition hatte sich nach langem Ringen im August auf ein neues Infektionsschutzgesetz verständigt. Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn vor. Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Weitere Corona-Regeln, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten, gibt es nicht.
Spielraum für Länder-Regeln
Der Entwurf lässt den Ländern die Möglichkeit für weitere Maßnahmen - etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Über das Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag entscheiden, so dass es nach Auslaufen der bisherigen Regelung am 23. September in Kraft treten kann.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit der endgültigen Einigung auf das Infektionsschutzgesetz.
Der "Ampel" sei es - anders als der Großen Koalition im vergangenen Jahr - gelungen, "rechtzeitig vor dem Herbst ein Paket wirksamer Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft effektiv zu schützen", sagte Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen.
Geregelt werde zudem, dass der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert wird und die zusätzlichen Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können. "In den Verhandlungen konnten wir außerdem erreichen, dass das Pandemieradar um realistische Daten zur Kapazität der Krankenhäuser ergänzt wird", erklärte Klein-Schmeink. Allerdings sei die Verlängerung des Schutzschirms auch für Reha-Einrichtungen in der Koalition leider nicht durchsetzbar gewesen.
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