Mehr als 10.000 Verfahren wurden bei Verwaltungsgerichten gegen staatliche Corona-Regeln gestartet. Wer klagt da gegen welche Maßnahmen? ZDFheute hat alle Gerichte befragt.
In der Pandemie regierten Bund und Länder in vielen Punkten durch, vorbei an Parlamenten, so kritisieren es die Oppositionsparteien immer wieder. Die Eingriffe in viele Grundrechte während der Pandemie sind massiv. Zu einem Rechtsstaat gehört darum zwingend, dass Betroffene vor Gerichten gegen diese Eingriffe klagen können.
Genau das ist in den vergangenen zwölf Monaten Tausendfach geschehen. Bei den Verwaltungsgerichten und den darüberliegenden Instanzen gingen in dieser Zeit mindestens 10.000 Klagen und Eilverfahren gegen staatliche Corona-Maßnahmen ein - erfolgreich war davon jedoch nur ein geringer Prozentsatz.
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Wann gingen die meisten Verfahren ein?
Insgesamt liegen ZDFheute Daten über 9.951 Verfahren von 59 Gerichten aus allen Bundesländern außer Bremen vor. Mit Abstand die meisten Verfahren wurden in den Monaten April, Mai und November 2020 angestrengt - also jenen Monaten, in denen weitreichende Maßnahmenpakete beschlossen wurden.
Im Sommer 2020 hingegen - als die Zahlen niedrig, Maßnahmen-kritische Bewegungen wie "Querdenken" aber am größten waren, wurden Gerichte nur wenig angerufen. Auch der sich ziehende Winter-Shutdown der letzten drei Monate hat nur eine mittlere Zahl an Verfahren nach sich gezogen.
Die naheliegende Interpretation: Geklagt wird vor allem dann, wenn Maßnahmen neu sind.
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Wer klagt gegen die Maßnahmen?
Immer wieder haben Organisationen von Maßnahmen-Gegner zentral organisierte Klagewellen gegen die Einschränkungen angekündigt. In den Zahlen schlägt sich das aber kaum nieder. Der Anteil an politischen Organisationen, Parteien oder anderen Interessensgruppen, die Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen, ist verschwindend gering.
Vor allem sind es Privatpersonen und Unternehmen, die Gerichte anrufen. Ob Privatpersonen tatsächlich als Vertreter einer Maßnahmen-kritischen Organisation klagen, geht aus den Zahlen nicht hervor.
teilte etwa das Verwaltungsgericht Hannover ZDFheute mit. Andere Gerichte berichten jedoch von solchen Aktivitäten - vor allem im Bereich des Versammlungsrechts.
Gegen welche Maßnahmen wird geklagt?
Die Bandbreite der Verfahren ist groß und umfasst quasi alle Bereiche der staatlichen Corona-Maßnahmen - von Maskenpflichten über Geschäftsschließungen bis zur Impfreihenfolge.
Unternehmen setzen sich vor allem gegen Zwangsschließungen zur Wehr und ganze Serien an Klagen in mehreren Bundesländern befassen sich mit den Wirtschaftshilfen ab November 2020, die teils nur verzögert ausgezahlt werden.
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In den Verfahren machen sich auch regionale Faktoren bemerkbar: Gerichte in Urlaubsregionen berichten besonders häufig von Klagen gegen Beherbergungsverbote, solche an den Außengrenzen gegen Test- und Quarantänepflichten.
Wie erfolgreich verlaufen die Verfahren?
Die Erfolgsquote von Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen ist gering. Die Auskünfte der Gerichte sind zu unterschiedlich, um eine bundesweite Quote zu berechnen - doch der Trend ist klar:
Am OVG Mecklenburg-Vorpommern waren zwei von 99 Verfahren erfolgreich, am Verwaltungsgericht Hannover sieben von 174, am Verwaltungsgericht Dresden sechs von 188. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen schreibt zur Erfolgsquote: "Zwischen zwei und zehn Prozent je nach Art der Maßnahme."
Einzelne Bereiche wie das Versammlungsrecht stechen aber heraus. Am Verwaltungsgericht Schwerin verliefen dazu 42 Prozent aller Verfahren im Sinne der Antragsteller und Kläger, am Verwaltungsgericht Hamburg 40 Prozent. Auflagen und Verbote bei Demonstrationen hatten im Gegensatz zu anderen Maßnahmen also den wenigsten Bestand.
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