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Protest gegen Corona-Regelung : Bundesländer bei Hotspots uneins: Was wo gilt

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Künftig sollen schärfere Corona-Maßnahmen nur noch in Hotspots möglich sein. Schwellenwerte dafür gibt es nicht - es droht ein Flickenteppich. Was wo gelten soll: ein Überblick.

Die sogenannte Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen sorgt weiter für Diskussionen in den Bundesländern. In den Landesregierungen herrscht große Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht.

So hat Mecklenburg-Vorpommern bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt. Hamburg hat dasselbe vor, trotz bundesweit niedrigster Inzidenz.

Andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen hingegen sehen im Moment keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie für eine Beibehaltung der Maßnahmen sind. Wieder andere sind gegen eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen. Das hat ergab eine Umfrage der dpa in den 16 Bundesländern.

Diese Regelungen sind in den Bundesländern geplant:

Behrens: Bundesländer "zur Untätigkeit verdammt"

Schon der Beschluss der Bundesregierung, die meisten Corona-Regeln aufzuheben, war in den Ländern auf breiten Protest gestoßen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April können weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln nur noch verhängen werden, wenn das Landesparlament für Hotspots eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte dafür gibt es nicht.

"Die Länder sind im Wesentlichen zur Untätigkeit verdammt", sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) der dpa in Hannover. "Vorsorge ist nicht mehr möglich. Ich halte das für falsch."

Fünf weitere Länder - Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland - forderten den Bund am Freitag auf, offene Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung schnell zu klären. Dazu wurde eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die am Montag stattfinden soll. Die bisherigen Kriterien für die Ausweisung eines Corona-Hotspots seien nicht rechtssicher und unklar.

Lauterbach will mit Ländern diskutieren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Länder aufgerufen, die verbliebenen Möglichkeiten zur Corona-Eindämmung zu nutzen, auch die Hotspot-Regelung. Eine Überlastung des Gesundheitswesens könne etwa dann festgestellt werden, wenn planbare Operationen verschoben oder Patienten verlegt werden müssten, sagte der SPD-Politiker.

Lauterbach kündigte an, bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag solle mit den Ländern darüber gesprochen werden, die Hotspot-Regelung gangbar zu machen.

Ärztevertreterin warnt vor Flickenteppich

Die stellvertretende Vorsitzendes des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, warnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe:

Die Pandemiebekämpfung darf nach dem 2. April nicht zu einem unüberschaubaren Flickenteppich führen.
Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzendes des BVÖGD

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagte dem Portal "t-online", leider sei der Instrumentenkasten im Infektionsschutzgesetz beschnitten worden. "In Anbetracht der nach wie vor ansteigenden Infektionszahlen ist die Regelung zu den Hotspots zu umständlich." Er fordert mehr Entscheidungsfreiheit für die Landkreise.

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