Wer bereits geboostert ist, wird in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz von der Testpflicht befreit. Für dreifach Geimpfte genügt dann ein Impf-Nachweis.
Nach Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, zieht jetzt auch Baden-Württemberg mit: Wer in diesen Bundesländern eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss trotz der 2G-Plus-Regel keinen aktuellen Coronatest mehr vorlegen. Diese Erleichterung trete ab diesem Samstag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Hannover mit. Auch Stuttgart und Mainz setzen das sofort um. Sie bräuchten "beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Corona-Verordnung: Testkapazitäten sollen entlastet werden
Die niedersächsische Verordnung soll ab der kommenden Woche geändert werden, dennoch soll die wegfallende Testpflicht für dreimal Geimpfte bereits ab Samstag umgesetzt werden.
Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch Geboosterte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es. An den Testpflichten für zweimal geimpfte Menschen ändere sich vorerst nichts. [Wie viele bisher gegen Corona geimpft wurden - ein Überblick.]
Dreyer: Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz
Niedersachsen reagiere so auf Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und Übertragung nach drei Impfungen "ausgesprochen gering" sei. Zudem solle die Neuregelung dazu beitragen, "die stark beanspruchten Testkapazitäten" zu entlasten. "Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm", erklärte auch Dreyer. In Rheinland-Pfalz gilt ab dem Wochenende in Innenräumen flächendeckend die 2G-Plus-Regel. In Niedersachsen gilt sie vielerorts seit Mittwoch.
2G-Plus in Gastronomie, Sport und bei Veranstaltungen
In Niedersachsen gilt seit Mittwoch in vielen Regionen die Warnstufe zwei: Danach haben in Gastronomie, Sport und Veranstaltungen auch Geimpfte und Genesene nur mit einem zusätzlichen Test Zugang. Daran gibt es massive Kritik von Veranstaltern wie von Bürgern.
In Baden-Württemberg treten mit der neuen Verordnung - ebenso wie in weiteren Ländern - auch eine Reihe von Verschärfungen in Kraft. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt in der derzeit landesweit geltenden Alarmstufe II eine Personenobergrenze von 750 Menschen - was aktuell etwa in der Bundesliga de facto auf Geisterspiele hinauslaufe. Für die Gastronomie einschließlich der Hotelgastronomie gilt ab Samstag generell 2G-Plus, abgesehen von der Ausnahme für Geboosterte, noch geöffnete Weihnachtsmärkte, Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
Die Auffrischungsimpfungen seien im digitalen Impfzertifikat in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, hieß es. Die Befreiung von der Testpflicht gelte ab der Impfung. Für Personen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sei die zweite Impfung maßgeblich und gelte als Auffrischung im Sinne der neuen Regelung.
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