Angesichts steigender Infektionszahlen rechnen die Krankenhäuser mit stärker belasteten Normalstationen. DKG-Chef Gaß fordert deshalb mehr ambulante Behandlungen von Patienten.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, befürchtet angesichts steigender Corona-Infektionszahlen eine starke Belastung der Kliniken.
"Wir werden vor allen Dingen stärker belastete Normalstationen erleben", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND). "Dies bedeutet aber auch, dass der ambulante Sektor vor einer neuen Herausforderung stehen wird."
Gaß fordert mehr ambulante Behandlung
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Patientinnen und Patienten verstärkt ambulant behandeln, um zu vermeiden, dass Krankenhäuser überfordert werden, meinte Gaß. "Dazu gehören mehr Hausbesuche in Altenheimen und bei allein lebenden Menschen", sagte Gaß.
"Wir müssen die Krankenhäuser vor Überlastung schützen, denn wir dürfen nicht vergessen, dass noch immer über 3.000 Covid-Patienten auf den Intensivstationen liegen."
Mehr Ausfälle wegen Omikron?
Die Krankenhäuser befürchten nach seinen Worten, dass es mit der Omikron-Virusvariante zu mehr Personalausfällen kommen wird. "Deshalb wird es wichtig sein, dass die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren funktioniert und die schweren, aber nicht direkt krankenhauspflichtigen Omikron-Fälle ambulant umfassend versorgt werden können."
Derweil sieht Gaß große Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen.
Meldepflicht ab 15. März
"Wir müssen ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen Nachweis über eine Impfung bekommen haben", sagte er den Zeitungen der "Funke Mediengruppe".
Dann müsste das Gesundheitsamt nach seinen Worten auf diese Menschen zugehen, ihnen eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssten und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.
Gaß: Rechtlich unklare Lage
"Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen", so Gaß. "Stellen wir die Mitarbeiter dann frei? Und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt" Nach Einschätzung der DKG-Juristen sei es das nicht.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.