Die Länder blockieren die bundeseinheitliche Corona-Notbremse nicht. Aber zufrieden sind sie trotzdem nicht. Im Gegenteil: Die Kritik ist harsch. Und Klagen drohen auch.
Eigentlich hätten die Länder in ihrer Sondersitzung Einspruch gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz erheben können. Dann hätte ein Vermittlungsverfahren zwischen den Parlamenten begonnen, die Notbremse wäre vermutlich erst in Wochen gekommen. Dass das Gesetz nun in Kraft treten kann, ist trotzdem erstaunlich.
Bouffier: Verfassungsrechtlich bedenklich
Denn die Länder haben große Bedenken, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Und ob es überhaupt in der Praxis umsetzbar ist. Selbst Ministerpräsidenten, denen eigentlich eher eine Nähe zur Bundesregierung nachgesagt wird, halten mit ihrer Kritik nicht hinterm Berg. Volker Bouffier (CDU) legte für Hessen zwar keinen Einspruch ein. Trotzdem sei es ein "Dilemma".
Für das Gesetz spreche, sagte Bouffier, dass "die Pandemie außer Kontrolle" geraten könnte. Man müsse jetzt handeln. Aber: Die Ausgangssperre ab Inzidenz 100 sei verfassungsrechtlich problematisch. Darauf habe man die Bundesregierung auch hingewiesen, eine Änderung "hat man nicht gemacht", kritisierte Bouffier:
Lotto-Annahmestellen blieben offen, der Spaziergang in der Außenanlage im Zoo oder des Botanischen Gartens sei aber nicht möglich. "Das muss mir einer erklären", so Bouffier. In dem Gesetz seien "alle Zutaten, dass es ein großes Durcheinander wird." Wenn die neuen Inzidenzgrenzen schon ab Montag gelten, müssten sich die Schulen übers Wochenende neu organisieren. Die praktischen Fragen bei der Umsetzung machen die Akzeptanz bei der Bevölkerung immer schwieriger.
Bouffiers Fazit: "Das Gesetz ist ein Kompromiss, aber nicht der Weisheit letzter Schluss."
Haseloff: "Obrigkeitsstaatliche" Regeln
Auch Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt und derzeit amtierender Bundesratspräsident, zog eine bittere Bilanz:
Die Bundesregierung habe "um jeden Preis" verhindern wollen, dass der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen muss. Man habe also die Länder raushalten wollen. Jetzt, so Haseloff, sei das Gesetz "unkonkret".
Beispiel Testpflicht in den Schulen. Die werde pauschal angeordnet, ohne zwischen Grundschulen oder weiterführenden Schulen zu differenzieren. Dazu würden Inzidenzen eingeführt, die "intellektuell nicht herleitbar" seien, so Haseloff. 100, 150, 165: Nun herrsche genau der "Flickenteppich", den die Länder bislang vermeiden wollten. "Obrigkeitsstaatliche“ Regelungen enthalte es, ein Gesetz ohne "Mehrwert".
Aufhalten wollte Sachsen-Anhalt das Gesetz aber auch nicht. Denn das hätte es nur "verzögert, aber nicht verhindert", glaubt Haseloff.
Weil: Unnötig, aber unschädlich
Von anderen Ländern wusste man schon vor der Sitzung, dass sie nicht glücklich mit dieser Notbremse sind. Vor allem denjenigen, deren Inzidenz niedriger als im Bundesdurchschnitt ist. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD):
Es sei "unnötig", aber vielleicht auch "unschädlich". Auf diesem "kurzatmigen Aktionismus liegt kein Segen". Das wisse man doch, spätestens seit der gescheiterten Osterruhe.
- Steigen die Zahlen nur, weil wir mehr testen?
Wer mehr testet, findet auch mehr Corona-Infektionen. Deshalb müsse man sich keine Sorgen wegen steigender Fallzahlen machen, heißt es immer wieder. Aber stimmt das?
Zumal, sagt Weil, all die prognostizierten Prognosen zu riesigen Infektionszahlen, zur Triage in den Krankenhäusern nicht eingetreten seien. "Das wird man sagen dürfen", findet Weil. Es gebe Erfolge in der Pandemiebekämpfung. "Reden wir die Dinge nicht schön, aber malen wir die Situation auch nicht schwarz."
Schleswig-Holstein gehört ebenfalls zu den Notbremsen-Kritikern. Dort ist derzeit die niedrigste Inzidenz in Deutschland. "Wir brauchen das Gesetz nicht", sagt Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Er prognostizierte dem Infektionsschutzgesetz, das bis Ende Juni gelten soll, eine kurze Lebensdauer. Die FDP und die Freien Wähler, die in Bayern mitregieren, wollen Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
"Blödsinn" und alle etwas "doof"?
Mittlerweile hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterschrieben. Wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, kann es in Kraft treten. Die Länder müssen es dann umsetzen. Was vermutlich bleiben wird, ist die Diskussion nicht nur über die Maßnahmen, sondern auch über das Verfahren.
"Blödsinn" sei es, sagt Bouffier, dass durch die bundeseinheitliche Notbremse die Länder entmachtet seien. "Geärgert" hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, dass die Kanzlerin den Ländern im Fernsehen Tatenlosigkeit vorwarf – dann aber selbst noch drei Wochen brauchte.
Dass überhaupt seit dem Durcheinander um die Osterruhe die Ministerpräsidentenkonferenz nicht getagt habe, gefällt Bodo Ramelow (Linke) aus Thüringen nicht:
Niemand habe seitdem den Eindruck korrigiert, dass die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen "ein bisschen doof" seien. Was bleibe sei, dass die Länder, die Verwaltung nur eins seien: "unzuverlässig".