Im Bundestag ist die Corona-Notbremse verabschiedet worden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte zieht deshalb vor das Bundesverfassungsgericht - ihr Vorsitzender erklärt, warum.
Die Corona-Notbremse ist kaum durch den Bundestag, da sind schon erste Klagen unterwegs zum Bundesverfassungsgericht: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte - ein Berliner Verein, der sich als "Rechtsschutzversicherung unseres Grundgesetzes" versteht und mittels strategischer Klageführung den Erhalt und Ausbau der Grund- und Menschenrechte in Deutschland erreichen möchte - zieht vor allem wegen der nächtlichen Ausgangssperre nach Karlsruhe. "Wir klagen gegen die Ausgangssperre, weil sie eine miserable grundrechtliche Bilanz aufweist", erklärte ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer, der lange Richter in Berlin war und Mitarbeiter am Bundesverfassungericht im ZDF heute journal up:date. Er sagte zudem:
Die Maßnahme sei insgesamt unangemessen und verursache "erhebliche Kollateralschäden". Die Menschen in Deutschland führten sehr unterschiedliche Leben - ein Rollstuhlfahrer sei zum Beispiel auf Begleitung angewiesen. Oder Ehepaare, die in unterschiedlichen Wohnungen leben - "sollen die sich nach 22 Uhr nicht mehr besuchen können? Das kann man niemanden erklären", sagte Buermeyer.
Buermeyer: "Verfassung gilt auch in der Pandemie"
Vieles sei bei dem Gesetz nicht bedacht worden, über die Bedenken der Rechtswissenschaftler sei einfach hinweggegangen worden. "Deshalb müssen wir jetzt nach Karlsruhe gehen, denn die Verfassung gilt auch in der Pandemie weiter", sagte Buermeyer.
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Das Ziel der Maßnahme sei legitim - natürlich sei es Aufgabe des Staates Leben und Gesundheit schützen. Diese Maßnahme sei nur "kaum geeignet" dazu. "Es gibt so viele Ausnahmen, dass die Polizei das niemals effektiv durchsetzen kann", kritisiert Buermeyer. Und diese Ausnahmen könne man auch nicht einfach streichen, weil sie ihrerseits alle grundrechtlich geboten seien. Er forderte:
Pandemiebekämpfung im Berufsleben durchsetzen
Buermeyer argumentierte, das Berufsleben werde bei der Pandemiebekämpfung bisher ausgeklammert. "Es gibt immer noch keine konsequente Maskenpflicht und keine konsequente Pflicht den Mitarbeitern Homeoffice anzubieten", bemängelte er. Zudem sei ein Verstoß dagegen nicht bußgeldbedroht - wohingegen Bürger bis zu 25.000 Euro zahlen müssten bei Nicht-Befolgen der Ausgangssperre.
"Da sind Maß und Mitte verloren gegangen", sagte Buermeyer. Er forderte, dass die Unternehmen ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisteten - das weise eine grundrechtlich bessere Bilanz auf als die Ausgangssperren.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte werde nun Verfassungsbeschwerde einreichen und einen Antrag zum Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, damit das Gesetz so schnell wie möglich gekippt werde. Buermeyer betonte, grundsätzlich stehe die Gesellschaft absolut hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie - denn sie diene dem Schutz von Grundrechten, Gesundheit und Leben.
- Wut drinnen und draußen: Notbremse ist durch
Heftig die Debatte, heftig der Protest draußen vor der Tür: Der Bundestag hat die bundeseinheitliche Corona-Notbremse gebilligt. Ob sie hilft? Ja, Nein, dazwischen gibt es wenig.