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Polizeigewerkschaft GdP : Corona-Notbremse "mit Augenmaß" durchsetzen

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Einsatzkräfte wollen die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes maßvoll durchsetzen, sagt die Polizeigewerkschaft GdP. Grundlose Wohnungsinspektionen werde es nicht geben.

Zwei Polizisten vor der Kulisse der Dresdner Frauenkirche.
Polizisten vor der Dresdner Frauenkirche.
Quelle: dpa

In der Debatte um das Infektionsschutzgesetz hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) klargestellt, dass Polizeibeamte Wohnungen nicht ohne Anlass kontrollieren werden.

"Das eingesetzte Personal wird die Auflagen 'mit Augenmaß' durchsetzen, wir appellieren aber an die Bevölkerung, diese mitzutragen und sich rücksichtsvoll zu verhalten", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff, der "Rheinischen Post".

Schilff: Nicht an jeder Tür klingeln

Eine Inspektion von Wohnungen ohne Anlass werde es von der Polizei nicht geben, sagte Schilff. "Es wird nicht an jeder Tür geklingelt." Die Pandemie könne nur mit gesellschaftlicher Solidarität bewältigt werden. Die meisten Menschen halten sich demnach an die Maßnahmen.

Die Schwelle zur Aggressivität bei denen, die sich nicht daran hielten, sei jedoch gesunken, sagte der GdP-Bundesvize. "Da sind unsere Kolleginnen und Kollegen teils heftiger verbaler Aggression und teilweise auch körperlicher Gewalt ausgesetzt, etwa, wenn sie Wohnungen betreten, bei denen es Hinweise auf Corona-Partys gibt". Häufig sei in solchen Situationen Alkohol im Spiel.

In Stuttgart ist es bei einer "Querdenker"-Demonstration zu Gewalt gegen Journalisten.

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Bundesweite Corona-Regeln geplant

Mit der bundeseinheitlichen Notbremse soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Sie sieht neben einer nächtlichen Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr auch Schließungen von Geschäften vor.

Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Das Gesetz soll am Mittwoch im Bundestag und am Donnerstag im Bundesrat beschlossen werden.

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