Niedersächsisches Gericht kippt 500-Teilnehmer-Regel für Freiluftevents: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält sie etwa für Stadien für unangemessen.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die in dem Bundesland geltende strikte Obergrenze von 500 Besuchern bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben.
Die kategorische Festlegung sei angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens unangemessen, entschied das Gericht in Lüneburg. Dies gelte zumindest für "sehr große Veranstaltungsorte" wie Sportstadien und Freiluftbühnen mit entsprechendem Abstandspotenzial.
Genehmigungspflicht ab 500 Teilnehmern rechtens
Anders als eine Obergrenze in Relation zur maximalen Gästekapazität stelle die Regelung außerdem eine nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigte Benachteiligung von größeren Einrichtungen gegenüber kleineren dar, führten die Richter weiter aus.
Eine Pflicht zur Genehmigung durch die Behörden für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sei aber angesichts der Pandemielage nicht zu beanstanden. Geklagt hatten laut Gericht unter anderem Profifußballvereine aus der dritten Liga.
- Beschluss: Bis zu 10.000 Fans in Stadien
Nach einem Beschluss der Länder-Staatskanzleien dürfen bundesweit die Stadien wieder zu 50 Prozent ausgelastet werden. Aber es dürfen maximal 10.000 Zuschauer sein.