Der Bundesrat hat verkürzte Quarantäne-Regeln beschlossen. Vor allem Schüler und Menschen mit Booster profitieren. Was jetzt gilt - ein Überblick.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag einer Änderung der Quarantäne-Regeln zugestimmt.
Angesichts vieler Omikron-Neuinfektionen soll ein Zusammenbruch des öffentlichen Lebens und der kritischen Infrastruktur verhindert werden. Darum wurden Lockerungen der Quarantäne- und Isolationspflichten beschlossen.
Wie lange muss man jetzt in Quarantäne und Isolation?
Bisher waren 14 Tage Isolation und Quarantäne üblich. Die neuen Regelungen sehen vor:
- Sieben Tage Isolierung für nachweislich Infizierte
- Sieben Tage Quarantäne für Kontaktpersonen
- Nach Ablauf dieser Frist ist das Freitesten mit PCR- oder Schnelltests möglich
- Beschäftigte in Gesundheitsberufen müssen zwingend einen PCR-Test durchführen
- Ohne Freitesten betragen die Fristen zehn Tage
Eine wichtige Neuerung gibt es für Kontaktpersonen mit Booster-Impfung oder vollständiger Impfung bzw. Impfung plus Genesung innerhalb der letzten drei Monate. Sie müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.
Wer als in den Augen dieser Regelungen als geboostert gilt, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Ländern gilt eine Durchbruchsinfektion als Booster, in anderen nicht. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Regelung für Ihr Bundesland zutrifft:
- Wann gelte ich als geboostert?
In vielen Bereichen gilt nun 2G Plus. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich getestet sein - außer: Geboosterte. Die Bundesländer definieren "geboostert" aber unterschiedlich.
Was ist mit der Quarantäne von Schülerinnen und Schülern?
Auch für Schul- und Kita-Kinder greifen in der neuen Verordnung Sonderregeln. Für sie können sich Quarantäne-Zeiten womöglich deutlich verkürzen.
Die neue Regelung sieht vor, dass sie sich als Kontaktpersonen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten lassen können. Für Infizierte gilt die gleiche Frist von sieben bzw. zehn Tagen Isolation wie auch bei anderen Personengruppen.
Praktisch sind die Maßnahmen an den Schulen jedoch deutlich komplexer als die Theorie der Bundesverordnung. Gilt eine gesamte Klasse als enge Kontaktperson oder nur die direkten Sitznachbarn? Andernorts müssen Schüler als Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, sofern sie fünf Tage lang täglich einen negativen Schnelltest vorlegen und Maske tragen.
Die Labore haben schon jetzt Probleme, die Flut an PCR-Tests zu verarbeiten.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die vom Parlament neu beschlossene Verordnung soll ab Samstag greifen. Wie andere Corona-Verordnungen auch, müssen diese neuen Regelungen in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden.
Einzelne Länder waren auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 7. Januar schon vorangeeilt. In Berlin gelten die neuen Regelungen bereits ab diesen Freitag, in Bayern seit Mittwoch. Andernorts kommen sie erst später. So will Sachsen die neuen Quarantäne-Regeln ab dem 23. Januar in Kraft setzen.
Vor allem in Berlin hatte es in den vergangenen Tagen Verwirrung gegeben, da einzelne Bezirksämter die verkürzten Quarantänezeiten schon anwendeten. "Auch bisher konnten die Gesundheitsämter die verkürzte Quarantäne schon geltend machen, dem steht unsere Verordnung nicht im Weg", teilte die Berliner Senatsverwaltung ZDFheute mit.
Macht es einen Unterschied, ob man mit Omikron oder Delta infiziert ist?
Die neuen Regelungen des Bundes machen keine Unterscheidung zwischen Infektions- und Verdachtsfällen mit Delta und Omikron. Vereinzelt machen Länder-Verordnungen noch eine solche Differenzierung. Das ist deshalb problematisch, weil nur bei einem Teil aller positiven Proben im Labor der Variantentyp bestimmt wird.
Am Donnerstag gab das Robert-Koch-Institut in seinem Wochenbericht bekannt, dass Omikron inzwischen in Deutschland vorherrsche. Der bundesweite Anteil betrage 73,3 Prozent aller Neuinfektionen. In Bremen seien bereits 96,2 Prozent aller Neuinfektionen mit Omikron.
Kann mich mein Arbeitgeber zum Freitesten zwingen?
Es gibt keine Pflicht, sich nach sieben Tagen per Schnell- oder PCR-Test freizutesten, etwa um schneller wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Besteht ein Mitarbeiter trotz möglichem Test auf eine volle Quarantänezeit von zehn Tagen, so könnte der Arbeitgeber für diese zusätzliche Zeit den Lohn einbehalten, sagt Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht, ZDFheute. "Man hat als Beschäftigter eine Mitwirkungs- und Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber", so Fuhlrott.
Für Ungeimpfte gibt es während der verpflichtenden Corona-Quarantäne und -Isolation bereits seit November 2021 keine Lohnfortzahlung.
- Ärzteverband warnt vor Quarantäne-Ausnahmen
Der Marburger Bund sieht die geplanten Quarantäne-Ausnahmen für Genesene kritisch. Diese könnten zu mehr Infektionen führen, sagte Verbandschefin Johna im ZDF.