Seit Mitte Dezember ist Deutschland im Shutdown. Nun kommt der Frühling und erste Lockerungen sind möglich. Ein Überblick über die Corona-Regeln in den Bundesländern.
Seit mehr als 70 Tagen gilt ein bundesweiter Shutdown des öffentlichen Lebens für die Bundesrepublik. Doch die konkrete Umsetzung dieser Beschlüsse gegen die Corona-Krise ist von Land zu Land teils unterschiedlich.
Ein Überblick über den aktuellen Stand in den Bundesländern:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen. Friseure dürfen ab 1. März wieder aufmachen.
Baden-Württemberg hat zum 22. Februar an Grundschulen Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche eingeführt. Es gibt aber weiterhin keine Präsenzpflicht und auch weiterhin Notbetreuung. Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kitas.
Das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege hat: Anspruch auf zwei anlasslose Antigenschnelltests pro Woche und pro Person bis zum 31. März. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Wo und wie Schulen und Kitas wieder öffnen
Wechselunterricht, Notbetreuung, Homeschooling: Die Länder tasten sich an die Öffnung von Schulen und Kitas heran. Aber was gilt wo?
Mehr Informationen auf dem landeseigenen Corona-Informationsportal.
Nordrhein-Westfalen
Hier dürfen Friseure und Gartenmärkte wieder öffnen; in Nordrhein-Westfalen dürfen nur Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln und nötiges Zubehör verkauft werden. Der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen war in NRW bereits erlaubt.
Die Regierung in Düsseldorf erlaubt Angebote in Musikschulen, aber nur für Grundschüler. Und in NRW darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden.
Grund- und Förderschulen bieten einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht, eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. In Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Mehr Infos zum Schulbetreib finden Sie hier.
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Bayern
In Bayern dürfen Blumenläden, Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufsperren. Auch die Füße kann man sich wieder professionell pflegen lassen.
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Sachsen
Das einstige Hochinzidenzland lässt Gartenmärkte und Blumenläden zwar zu, öffnet dafür aber neben Friseursalons und Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene, die den "Schein" beruflich brauchen.
Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen oder ein Studium aufnehmen.
Sachsen hatte schon am 8. Februar seine Kitas und Grundschulen wieder geöffnet. Für Grundschulen und untere Stufen der Förderschulen gilt eingeschränkter Regelbetrieb, die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Die Regeln in Sachsen.
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Berlin
In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. In der Hauptstadt haben die Buchläden den zweiten Shutdown von Anfang an nicht mitgemacht. Dort sind ebenso wie in Niedersachsen auch Fahrradläden offen, in Berlin aber nur für Reparaturen. Seit 1. März haben Friseure wieder geöffnet.
Wechselunterricht in halber Klassenstärke wird für die Klassenstufen 1 bis 3 angeboten. Es herrscht Maskenpflicht im Unterricht. Für Kitas gilt einen erweiterte Notbetreung. Die Regeln für den Unterricht in Berlin finden Sie hier.
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In Deutschland gibt es einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Bundesweit dürfen Friseursalons öffnen, einige Bundesländer öffnen auch Baumärkte, Blumenläden oder Fahrschulen.
Brandenburg
Neben Friseuren dürfen in Brandenburg Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten. Wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt dürfen auch Blumenläden und Baumärkte ihre Gartenabteilungen für alle Kunden wieder aufmachen.
In Brandenburg gilt Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht für die Jahrgangstufen 1 bis 6. Kitas bleiben geöffnet, es wird jedoch an die Eltern appelliert, die Kinder zuhause zu betreuen. Weitere Regelungen finden Sie hier.
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Niedersachsen
Auch hier tut sich außer bei den Friseuren wenig Neues - weil einiges längst geöffnet ist. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits wieder an. Auch Gartenmärkte haben in Niedersachsen bereits auf. Auch Fahrradläden sind offen.
Niedersachsen unterrichtet Grundschüler bereits seit Januar wieder in der Schule.
Nach Ende des Shutdowns und bis zu Beginn der Osterferien Ende März sollen alle Schulen sollen wieder im Wechselunterricht laufen. Über den weiteren Betrieb nach den Osterferien wird je nach Inzidenz-Lage entschieden. Schnelltests an Schulen stellt die Landesregierung ab März in Aussicht. Weitere Infos zu den Regeln in Niedersachsen.
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Hessen
Dort wird gelockert, aber außer bei den Friseuren eher wenig. In Hessen dürfen neben Friseuren nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen öffnen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios.
Für die Klassenstufen 1 bis 6 wird Wechselunterricht mit Maskenpflicht eingeführt; Die Notbetreuung bleibt bestehen. Die Kitas bieten allen Kindern Zugang, es wird jedoch appelliert, die Kinder zuhause zu betreuen. Weitere Infos hier.
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Dr. Christoph Specht blickt auf das aktuelle Geschehen und hat nicht nur schlechte Nachrichten.
Schleswig-Holstein
Hier können sich die Ungeduldigen freuen - denn außer bei Friseuren endet die Schließzeit noch bei einer Reihe weiterer Anbieter und Einrichtungen. Gartenmärkte öffnen wieder. In Schleswig-Holstein können Floristen wieder Blumen verkaufen.
In Schleswig-Holstein öffnen auch die Zoos wieder. Hier darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden.
In Schleswig-Holstein herrscht an Grundschulen (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte) und für Abschlussklassen Präsenzunterricht. alle Kinder können in Kitas betreut werden. Infos zu den Regeln gibt es hier.
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Hamburg
Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gibt.
Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte zu Beginn des Shutdowns: "Wir haben als Hamburger immer eine bundeseinheitliche Linie mitverfolgt." Das sei als Stadtstaat nicht anders zu machen.
Für Hamburg galt bis zu den Märzferien Distanzunterricht. Auch Kitas blieben weiter geschlossen. Die regeln für den Schulbetrieb und die Betreuung finden Sie hier.
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Am Mittwoch treffen sind Bund und Länder zu ihrer entscheidenden Sitzung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es nach vier Monaten Shutdown nun endlich zu Lockerungen kommen kann.
Bremen
Seit heute haben Friseure geöffnet. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits wieder an auch Gartenmärkte haben in Bremen bereits auf.
In Bremen gilt in Grundschulen ab 1. März Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke, in Bremerhaven ab 15. März, in Kitas eingeschränkter Regelbetrrieb. Weitere Regelungen finden Sie hier.
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Mecklenburg-Vorpommern
Zum 1. März dürfen Friseure ihre Türen wieder aufschlissen. Blumenläden bieten in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ware bereits wieder an. Gartenmärkte öffnen nun auch in den Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit geringem Infektionsgeschehen.
Hier sind zudem Fahrschulen bereits für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Zudem dürfen dort in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter Kosmetiker, Fußpfleger und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.
Ab 24. Februar ist hier Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie für Abschlussklassen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreier Stadt liegt. Bei stabiler Inzidenzzahl bis 50 findet in den Kitas ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienemaßnahmen statt, bei höheren Inzidenzen gibt es mehr Einschränkungen.
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Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz öffnen Gartenmärkte wieder, aber nur draußen. Außerdem können Floristen wieder Blumen verkaufen. Angebote in Musikschulen sind eingeschränkt erlaubt, jedoch nicht für Gesang und Blasinstrumente.
Rheinland-Pfalz öffnet zusätzlich auch Fahrschulen und erlaubt Für das Wohlbefinden öffnen nicht nur Friseure, auch Termin-Shopping im Einzelhandel ist möglich: Bestellte Ware kann dann nicht mehr nur abgeholt, sondern auch anprobiert werden - aber nur zur vereinbarten Uhrzeit und für jeweils einen Hausstand. In Rheinland-Pfalz öffnen auch die Zoos wieder.
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Corona trifft die Wirtschaft hart - besonders der Einzelhandel leidet unter dem Shutdown: Viele Händler stehen vor dem Existenz-Aus. Denn wenn konkrete Öffnungsperspektiven fehlen, wird der Blick in die Zukunft ungewiss - und der Ruf nach Lockerungen …
Saarland
Im Saarland öffnen am 1. März die Friseure ihre Pforten. Und auch Gartenmärkte dürfen wieder aufmachen.
An Grundschulen gilt Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Kinder, die betreut werden müssen, können in die Kita gebracht werden. Die Regeln für das Saarland finden Sie hier.
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Sachsen-Anhalt
Hier dürfen Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder öffnen. Auch Friseure und Fußpflege dürfen wieder aufsperren.
In Sachsen-Anhalt können zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen, allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer; auch Flugschulen dürfen wieder starten.
An Grund- und Förderschulen gilt eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 1. März mit festen Lerngruppen. Kitas öffnen ab 1. März schrittweise. Weitere Infos zur Betreuungssituation in Sachsen-Anhalt.
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Thüringen
Auch hier wird außer bei den Friseuren eher wenig gelockert. Gartenmärkte können ihre Ware wieder anbieten. In Thüringen dürfen Blumenläden wieder aufmachen, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartenabteilungen für alle Kunden öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt.
In Kindergärten und den Klassen 1 bis 4 gibt es einen eingeschränkten Regelbetrieb mit feste Gruppen. Weitere Infos zu den Regeln in Thüringen hier.
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Der Überblick wird fortlaufend aktualisiert.
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Wie die Situation in Ihrer Region aussieht
Ob Corona-Maßnahmen gelockert oder verschärft werden, hängt auch von der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz ab. Eine Karte zeigt, ob die Obergrenze in Ihrer Region eingehalten wird.