Nach dem Bundestag haben auch die Länder die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen - allerdings mit Änderungen. Der Bund entschärft die Regeln für Schüler.
Warum der Bundesrat trotz Kritik zustimmt
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter zugestimmt. Die unionsgeführten Bundesländer gaben zuvor ihren Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz auf.
Grund dafür: Der Bund wird nach Aussage von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Regelungen in einem entscheidenden Punkt entschärfen, nämlich bei der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Nach ZDF-Informationen soll das bis zum 7. Oktober passieren.
Was gilt künftig für Kinder?
Hintergrund: Der Bund wollte Corona in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten wie Cholera, Masern oder Keuchhusten aufnehmen. Schülerinnen und Schüler hätten sich dann nach einer Corona-Infektion freitesten müssen - anders als Erwachsene.
Auch alle, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, hätten Schulen und Kitas nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test (etwa aus einem Testzentrum) betreten dürfen. Eine fünftägige Quarantäne allein hätte nicht gereicht.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kritisierte, die Regelung wäre einem Betretungsverbot gleichgekommen für Kinder, die eine laufende Nase hätten. Nach Kritik aus den Ländern habe der Bund aber eingelenkt. Künftig gilt: Ein negativer Selbsttest reicht, damit Kinder am Unterricht teilnehmen können.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte die Einigung mit den Ländern. Den Vorwurf, er habe Kinder benachteiligen wollen, wies er bei seiner Rede im Bundesrat aber zurück. Die Regelung sei "zum Schutze der Kinder gedacht - nicht mehr und nicht weniger". Lauterbach sagt:
Warum und von wem gab es Widerstand?
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) stimmte den neuen Regeln dennoch nicht zu. Grund: Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Sie bleibt nämlich und das findet Ramelow nicht richtig.
"Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen", so Ramelow.
- Corona-Regeln für den Herbst - ein Überblick
Der Bundestag hat neue bundesweite Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Die Länder können weitere Vorgaben machen. Die Regeln im Überblick.
Was ist ab Oktober genau vorgesehen?
Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und auch in Fernzügen, wobei für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jedoch weg.
Die Länder können weitere Auflagen verhängen: eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Zwingend davon auszunehmen ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wer einen negativen Test vorzeigt.
An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich".
Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
Wann kommt der BA.5-Impfstoff?
Im Zuge der neuen Corona-Regeln ist auch eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen.
Gesundheitsminister Lauterbach kündigte an, dass bereits kommende Woche der neue BA.5-Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werde.