Sie sind hier:
FAQ

Nach Kompromiss für Schüler : Bundesrat stimmt neuen Corona-Regeln zu

Datum:

Nach dem Bundestag haben auch die Länder die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen - allerdings mit Änderungen. Der Bund entschärft die Regeln für Schüler.

Warum der Bundesrat trotz Kritik zustimmt

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter zugestimmt. Die unionsgeführten Bundesländer gaben zuvor ihren Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz auf.

Grund dafür: Der Bund wird nach Aussage von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Regelungen in einem entscheidenden Punkt entschärfen, nämlich bei der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Nach ZDF-Informationen soll das bis zum 7. Oktober passieren.

Was gilt künftig für Kinder?

Hintergrund: Der Bund wollte Corona in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten wie Cholera, Masern oder Keuchhusten aufnehmen. Schülerinnen und Schüler hätten sich dann nach einer Corona-Infektion freitesten müssen - anders als Erwachsene.

Auch alle, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, hätten Schulen und Kitas nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test (etwa aus einem Testzentrum) betreten dürfen. Eine fünftägige Quarantäne allein hätte nicht gereicht.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kritisierte, die Regelung wäre einem Betretungsverbot gleichgekommen für Kinder, die eine laufende Nase hätten. Nach Kritik aus den Ländern habe der Bund aber eingelenkt. Künftig gilt: Ein negativer Selbsttest reicht, damit Kinder am Unterricht teilnehmen können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte die Einigung mit den Ländern. Den Vorwurf, er habe Kinder benachteiligen wollen, wies er bei seiner Rede im Bundesrat aber zurück. Die Regelung sei "zum Schutze der Kinder gedacht - nicht mehr und nicht weniger". Lauterbach sagt:

Auch meine Tochter hat fast ein Jahr lang die Schule nicht betreten dürfen.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

Warum und von wem gab es Widerstand?

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) stimmte den neuen Regeln dennoch nicht zu. Grund: Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Sie bleibt nämlich und das findet Ramelow nicht richtig.

"Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen", so Ramelow.

Eine Frau trägt am Nachmittag auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil eine FFP-2-Maske in der Hand.

Bundestag billigt Gesetz - Corona-Regeln für den Herbst - ein Überblick 

Der Bundestag hat neue bundesweite Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Die Länder können weitere Vorgaben machen. Die Regeln im Überblick.

Was ist ab Oktober genau vorgesehen?

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und auch in Fernzügen, wobei für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jedoch weg.

Die Länder können weitere Auflagen verhängen: eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Zwingend davon auszunehmen ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wer einen negativen Test vorzeigt.

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich".

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Wann kommt der BA.5-Impfstoff?

Im Zuge der neuen Corona-Regeln ist auch eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen.

Gesundheitsminister Lauterbach kündigte an, dass bereits kommende Woche der neue BA.5-Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werde.

ZDFheute Infografik

Wir integrieren Bilder und andere Daten von Drittanbietern, u.a. die Software von Datawrapper für die Darstellung von ZDFheute Infografiken. Mit Ihrer Zustimmung werden diese angezeigt und die genutzte IP-Adresse dabei an externe Server übertragen. Über den Datenschutz dieser Anbieter können Sie sich auf den jeweiligen Seiten informieren. Um Ihre zukünftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Mein ZDF“ jederzeit widerrufen.

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Krise

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.