Wechselunterricht, Notbetreuung, Homeschooling: Die Länder tasten sich an die Öffnung von Schulen und Kitas heran. Aber was gilt wo?
Das Öffnen der Schulen in einigen Bundesländern birgt neues Diskussionspotenzial: Sollten Lehrkräfte früher geimpft werden? Die Corona-Zahlen sind nämlich höher als erhofft.
Zahlreiche Bundesländer lockern vom 22. Februar an schrittweise die Corona-Einschränkungen im Schulbetrieb. An einem Strang ziehen sie dabei wie gehabt nicht. Ein Überblick:
Baden-Württemberg
- Grundschulen: Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche, aber weiterhin keine Präsenzpflicht und auch weiterhin Notbetreuung für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben
- Abschlussklassen: Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht
- Kitas: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (z. B. möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen), keine Notbetreuung mehr
- Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege: Anspruch auf zwei anlasslose Antigenschnelltests pro Woche und pro Person bis zum 31. März
- Weitere Informationen zu den Regeln in Baden-Württemberg
Bayern
- Grundschulen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
- Abschlussklassen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
- Liegt Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 100, findet dort Distanzunterricht statt, Ausnahme für die Abitur- bzw. Abschlussklassen
- Kitas: Öffnungen für alle Kinder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100, weiterhin Angebot einer Notbetreuung für Schulen und Kitas
- Weitere Informationen zu den Regeln in Bayerns Schulen und in den Kitas
Berlin
- Grundschulen: Wechselunterricht in halber Klassenstärke in den Klassenstufen 1 bis 3; Maskenpflicht im Unterricht
- Abschlussklassen: Schulleitungen entscheiden selbst
- Notbetreuung: wird weiterhin angeboten
- Kitas: erweiterte Notbetreuung - die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
- Corona-Schnelltests an Schulen und Kitas sollen ab dem 22. Februar beginnen
- Weitere Informationen zu den Regeln in Berlin
Homeschooling mit Erstklässlern ist eine Herausforderung. Kinder müssen lernen zu lernen, sagen Grundschullehrerinnen. Psychologen warnen vor den Folgen.
Brandenburg
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht; Notbetreuung wird weiterhin angeboten
- Abschlussklassen: weiterhin Präsenzunterricht
- Grundsätzlich muss an allen Schulen eine medizinische Maske getragen werden.
- Schulpersonal kann sich bis April insgesamt fünf Mal anlassunabhängig mittels Schnelltest auf Corona testen lassen
- Kitas: bleiben geöffnet, jedoch Appell, Kinder zu Hause zu betreuen
- Weitere Informationen zu den Regeln in Brandenburg
Bremen
- Grundschulen: ab 1. März Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke, in Bremerhaven ab 15. März
- Ab Jahrgangsstufe 5: Unterricht im Wechselmodell wird fortgesetzt; Notbetreuung für Klassenstufen 5 und 6 wird angeboten
- Abschlussjahrgänge: Klausuren und schriftliche Arbeiten in Präsenz
- Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März
- Weitere Informationen zu den Regeln in Bremen
Hamburg
- Schulen: Präsenzpflicht bleibt bis 26. Februar aufgehoben, es wird Distanzunterricht erteilt; es gibt eine Notbetreuung
- Kitas: bleiben weiterhin geschlossen, es gibt eine Notbetreuung
- Weitere Informationen zu Hamburgs Schulen und in den Kitas
Hessen
- Klassenstufen 1 bis 6: Wechselunterricht mit Maskenpflicht eingeführt; Notbetreuung bleibt bestehen
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands
- Jahrgangsstufen ab Klasse 7: Distanzunterricht; Ausnahme Abschlussklassen
- Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome wöchentlich per Schnelltest auf Corona testen lassen
- Kitas: Zugang für alle Kinder, jedoch Appell, das Angebot zurückhaltend zu nutzen
- Weitere Infos zu den Regeln in Hessens Schulen und in den Kitas
Mecklenburg-Vorpommern
- Kitas: Bei stabiler Inzidenzzahl bis 50 findet ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienemaßnahmen statt, bei höheren Inzidenzen gibt es mehr Einschränkungen.
- Schulen: Ab dem 24. Februar beginnt der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie für Abschlussklassen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreier Stadt liegt.
- Weitere Infos zu den Regeln in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen und in den Kitas
Niedersachsen
- Grundschulen: bis mindestens Ende Februar noch im Wechselmodell mit Präsenz- und Distanzunterricht, keine Präsenzpflicht
- Abschlussklassen: ebenfalls noch im Wechselmodell
- Alle übrigen Jahrgänge: vorerst im Homeschooling
- Kitas: derzeit Notbetreuung
- Nach Ende des Shutdowns und bis zu Beginn der Osterferien Ende März: Alle Schulen sollen wieder im Wechselunterricht laufen. Weiterer Betrieb nach den Osterferien je nach Inzidenz-Lage
- Schnelltests an Schulen stellt die Landesregierung ab März in Aussicht.
Nordrhein-Westfalen
- Primarstufe an Grund- und Förderschulen: Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht; Notbetreuung wird weiterhin angeboten
- Abschlussklassen: Rückkehr zum Präsenzunterricht; mit dem Ziel der Kontaktreduktion ist aber auch ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht möglich
- Schulpersonal kann sich bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mit Schnelltest testen lassen
- Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb; feste Gruppen, Kürzung des Betreuungsumfangs um zehn Stunden pro Woche bleibt bestehen
- Weitere Infos zu den Regeln in Nordrhein-Westfalens Schulen und in den Kitas
Bildungsministerin Karliczek steht wegen des Leitfadens zu Corona-Konzepten an Schulen in der Kritik. Die weist sie zurück, bekommt aber Gegenwind - von vielen Seiten.
Rheinland-Pfalz
- Grundschulen: Präsenzunterricht, wenn Mindestabstände eingehalten werden können, sonst Wechselunterricht; Maskenpflicht; Notbetreuung wird weiterhin angeboten
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht wird unter Einhaltung der Abstandsregeln fortgesetzt; Maskenpflicht
- Kitas: bleiben für dringenden Betreuungsbedarf geöffnet, Kinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden
- Schulpersonal und Kita-Mitarbeiter können sich jederzeit mittels Antigen-Schnelltest testen lassen
- Weitere Infos zu den Regeln in den rheinland-pfälzischen Schulen und in den Kitas
Saarland
- Grundschulen: Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht; Maskenpflicht
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht; Maskenpflicht
- Kitas: Kinder, die betreut werden müssen, können in die Kita gebracht werden.
- Beschäftigte an Schulen und Schüler sollen sich bis zu zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können (Antigen-Schnelltest)
- Weitere Infos zu den Regeln im Saarland
Sachsen
- Grundschulen und untere Stufen der Förderschulen: eingeschränkter Regelbetrieb; die Betreuung erfolgt in festen und getrennten Gruppen; es gilt Maskenpflicht, die Präsenzpflicht ist ausgesetzt
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht; für alle anderen Klassen gilt vorerst weiter der Distanzunterricht
- Kitas: eingeschränkten Regelbetrieb mit getrennten Gruppen und festen Erziehern
- Weitere Infos zu den Regeln in Sachsen
Sachsens Ministerpräsident Kretschmer möchte Schulen und Kitas ab dem 15. Februar öffnen. Warum prescht Sachsen jetzt schon vor? ZDF-Korrespondentin Steffi Moritz mit einer Einschätzung.
Sachsen-Anhalt
- Schulen: bis zum 28. Februar geschlossen, Notbetreuung für die Jahrgänge 1-6
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht
- Grund- und Förderschulen: eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 1. März mit festen Lerngruppen, Präsenzpflicht bleibt aufgehoben; gilt nur, solange eine 7-Tage-Inzidenz von 200 unterschritten bleibt
- Alle anderen Jahrgangsstufen: eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März mit Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, Notbetreuung für Klassen 5 und 6
- Regelbetrieb: Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter 50 sinkt
- Kitas: schrittweise Öffnung ab 1. März
- Weitere Infos zu den Regeln in Sachsen-Anhalts Schulen und in den Kitas
Schleswig-Holstein
- Grundschulen: Präsenzunterricht (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte); Maskenpflicht; Befreiung von Präsenzpflicht ist möglich
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht; Maskenpflicht
- Kitas: grundsätzlich können alle Kinder wieder betreut werden (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte)
- Für Schul- und Kitapersonal sind zwei Schnelltests pro Woche bis Ostern geplant
- Weitere Infos zu den Regeln in Schleswig-Holstein
Thüringen
- Kindergärten und Klassen 1 bis 4: Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb; feste Gruppen
- Klassen 5 und 6: ab 1. März Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Unterricht in festen Gruppen oder kleineren Gruppen im Wechsel; Schulen haben Handlungsspielraum
- Ab Klasse 7: Wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt
- Weitere Infos zu den Regeln in Thüringen