Mehrere Bundesländer haben nach den Bund-Länder-Beratungen landesweite Ausgangssperren angekündigt. Ein Überblick, welche Regeln wo gelten.
Alle möglichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren – mit diesem Ziel haben eine Reihe von Bundesländern landesweite Ausgangssperren angekündigt oder bereits verhängt. Eine Übersicht:
Bayern
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat strikte nächtliche Ausgangsbeschränkungen für den ganzen Freistaat angekündigt. Bislang habe man eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr in Hotspots mit einer Inzidenz von über 200 umgesetzt.
Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte Söder am Sonntag. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt.
Bislang sind das laut Corona-Verordnung Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder "Handlungen zur Versorgung von Tieren". An den Weihnachtstagen soll außerdem der Besuch von Gottesdiensten erlaubt bleiben.
- Überblick über Corona-Regeln in Bundesländern
Seit Mitte Dezember ist Deutschland im Shutdown. Nun kommt der Frühling und erste Lockerungen sind möglich. Ein Überblick über die Corona-Regeln in den Bundesländern.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt schon seit diesem Wochenende eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, ist das Verlassen des Hauses nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen auch Einkäufe und Zusammenkünfte von höchstens fünf Menschen aus zwei Haushalten.
Nach 20 Uhr sind sind die Ausnahmen weiter eingeschränkt. Besuche von Freunden und Verwandten nach 20 Uhr sind nur zwischen dem 23. und dem 26. Dezember erlaubt. Die Maßnahmen gelten zunächst für vier Wochen.
Berlin
Laut Senatskanzlei sind die Menschen "angehalten", Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Das können Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassi gehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein.
Was erhoffen sich Bund und Länder vom nun beschlossenen Shutdown? Fragen dazu an Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Brandenburg
In Brandenburg sollen ab Mittwoch Ausgangsbeschränkungen gelten. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag angekündigte, sind Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr geplant.
Für Heiligabend soll die Regelung erst später gelten. Auch für den Neujahrsmorgen sind mit 1 Uhr oder 2 Uhr andere Uhrzeiten im Gespräch.
Thüringen
Auch in Thüringen gilt von Mittwoch an eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr dürfe die Wohnung nur aus triftigen Gründen wie der Ausübung des Berufs verlassen werden, entschied die Landesregierung am Sonntag in Erfurt.
Für Heiligabend und die Nächte bis zum 26. Dezember sowie die Silvesternacht würden gesonderte Regelungen getroffen, so die Staatskanzlei. Dies gelte auch für die hohen Feiertage der jüdischen und muslimischen Gemeinden.
Was andere Bundesländer angekündigt haben
In Nordrhein-Westfalen wird es nach Worten von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) keine landesweiten Ausgangsbeschränkungen geben. "Wir halten Kontaktbeschränkungen für das richtigere Mittel", sagte Laschet am Sonntag nach den Bund-Länder-Gesprächen.
Auch in Schleswig-Holstein und im Saarland sind keine Ausgangsbeschränkungen geplant. "Das wäre das absolut falsche Signal", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther (CDU). Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte, Ausgangsbeschränkungen blieben nur eine "ultima ratio".
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, Ausgangssperren seien nach jetzigem Stand unwahrscheinlich. Die Lage zum Jahreswechsel lasse sich jetzt aber noch nicht abschätzen