Nun steht sie, die Exit-Strategie aus zahlreichen Corona-Maßnahmen. Welche Regelungen bis 20. März nach und nach enden - auf diesen Stufenplan haben sich Bund und Länder geeinigt.
Nach dem Willen von Bund und Ländern soll ein Ende der meisten Corona-Beschränkungen in greifbare Nähe rücken.
Ein Drei-Stufen-Plan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen soll Deutschland bis zum 20. März wieder viel mehr Normalität bringen. Denn das aktuelle Infektionsschutzgesetz erlaubt die Schutzmaßnahmen gegen Corona nur noch bis zum 19. März. Bund und Länder haben nun folgende Lockerungsschritte beschlossen:
Erste Stufe: Einzelhandel für alle und keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte
Die ersten Öffnungsschritte betreffen den Handel und das Private:
- Zugang zum Einzelhandel "bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen" - Maskenpflicht gilt weiterhin, FFP2-Masken empfohlen
- Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder "ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl" - für Ungeimpfte bleiben die geltenden Einschränkungen bis zum 19. März bestehen
Zweite Stufe: 3G in der Gastro, Clubs und Events kehren mit 2G plus zurück
In einem zweiten Schritt ab dem 4. März kommen Lockerungen in Form von 3G-Regelungen (Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test) für die Gastronomie und in Hotels. Diskotheken und Clubs dürfen mit der 2G-plus-Regel (Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung) wieder öffnen.
2G beziehungsweise 2G plus gilt auch für überregionale Großveranstaltungen:
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
- Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Dritte Stufe: Fast alle Regeln entfallen, auch Homeoffice-Pflicht
Im letzten Schritt ab dem 20. März
- "entfallen alle Schutzmaßnahmen"
- verpflichtende Homeoffice-Regelung endet
Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
Der Öffnungsplan beinhaltet auch einen sogenannten Corona-Basisschutz -ZDF-Korrespondentin Shakuntala Banerjee erklärt, was das bedeutet.
Was bleibt zum Schutz vor Corona?
An "niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen" wie dem Masken-Tragen wollen Bund und Länder aber festhalten:
- Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen
- Abstandsgebot
- allgemeine Hygienevorgaben
- Testpflichten in bestimmten Bereichen
- Impfnachweis-Pflicht
Dafür muss allerdings erst ein neues Gesetz beschlossen werden. Auch soll eine Teststrategie, die über den 31. März hinausgeht, erarbeitet werden.
ZDF-Korrespondent Theo Koll zum "Fahrplan in die Freiheit".
Was haben Bund und Länder noch beschlossen?
Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll die Bundesregierung ebenfalls "dringend" überprüfen und anpassen. Mit Blick auf Omikron und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen sei es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen.
Deshalb seien unter anderem Quarantänepflichten gemäß Einreiseverordnung "nicht mehr angemessen" und schränkten Reisefreiheit, Handel und Wirtschaft "unverhältnismäßig ein". Auch das Reisen für Familien würde mit Blick auf Quarantänevorgaben erleichtert, weil Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft seien.
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Nächstes Bund-Länder-Treffen im März
Sofern es die Corona-Lage nicht schon früher erfordert, kommen Kanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wieder am 17. März zusammen.
- So hoch ist das Omikron-Risiko in der Schule
Wie groß ist die Gefahr, sich im Klassenzimmer mit Omikron anzustecken? Was bringen Masken und Luftfilter? Drei Szenarien.