"Schnellstmöglich" will Justizministerin Lambrecht ihre Impfverordnung vorlegen. Doch viele Länder haben inzwischen selbst geregelt, wie sie mit Geimpften umgehen. Ein Überblick.
Lambrecht: Verordnung "so schnell wie möglich"
Denn seitdem das Robert-Koch-Institut bescheinigt hat, dass Corona-Geimpfte am 15. Tag nach der zweiten Impfung nicht infektiöser als negativ Getestete sind, scheinen sich einige vor drohenden Gerichtsurteilen zu fürchten. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht Handlungsbedarf. Was die Länder nun machten, "geht absolut in die richtige Richtung". Wenn die Einschränkung von Grundrechten nicht mehr aufrechterhalten werden könne, dann müsse der Staat handeln.
"Mein Ziel ist, so schnell wie möglich eine Verordnung auf den Weg zu bringen", sagte Lambrecht:
Das Bundeskabinett will am nächsten Mittwoch die Verordnung verabschieden. Danach muss der Bundestag über sie entscheiden, am 28. Mai könnte dies der Bundesrat.
Haseloff fordert mehr Tempo
Dem amtierenden Bundesratspräsidenten und Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, geht das zu langsam. Der CDU-Politiker forderte am Mittwoch, die Parlamente müssten schneller zusammenkommen, im Zweifel auch in Sondersitzungen. "Wir müssen hier aufs Tempo drücken und uns spätestens Anfang Mai über die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene verständigen", sagte Haseloff.
- Warum es noch keine Impfungen für Kinder gibt
Impfstoffe für Kinder sind noch nicht zugelassen, denn bei der Vakzin-Prüfung unterliegen sie einem besonderen Schutz, so ein Kinderarzt. Wann es die ersten Vakzine geben könnte.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dämpfte allerdings die Erwartung. Die Verordnung müsse "sorgfältig gemacht" werden. Die Polizei brauche "glasklare Regeln", so Seehofer. Er habe schon Stunden mit seinen Beamten darüber diskutiert:
Sorgen vor Teil-Aufhebung der Ausgangssperre
In Sachsen-Anhalt sind Geimpfte und negativ Getestete bereits gleichgestellt. Auch in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gibt es diese Gleichstellung - allerdings nicht vollständig: Es geht um das Einkaufen oder um den wegfallenden Corona-Test beim Friseur. An die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung ab Inzidenz 100, wie es die Notfallbremse festlegt, hat sich noch keiner getraut. Zu groß sind die Sorgen, ob das kontrolliert werden kann.
Auch bei den Alten- und Pflegeheimen gibt es nicht überall Erleichterungen. In vielen Ländern gilt, obwohl alle geimpft sind, dass Speisesäle und Cafeterien geschlossen bleiben. Manche Länder wollen allerdings auf die bundeseinheitliche Regelung warten, wie etwa Hamburg, Bremen oder Nordrhein-Westfalen. "Es ist richtig, dass wir hier abgestimmt mit dem Bund und den anderen Ländern vorgehen", sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).
Wo Geimpfte was dürfen
Was in den Bundesländern Geimpfte dürfen, wer einen negativen Test, eine zweite Impfung mindestens vor 14 Tagen vorweisen kann oder eine Covid-19-Infektion durchgemacht hat, ein Überblick nach Angaben der Länder: