Wer wird beatmet, wenn es in der Pandemie zu wenige Intensivbetten gibt? Das soll ein Triage-Gesetz regeln. Am Abend hat der Bundestag dem umstrittenen Entwurf zugestimmt.
Der Bundestag hat für das neue Triage-Gesetz gestimmt, welches die Prioritäten bei knappen Behandlungskapazitäten regelt. Entscheidend ist die „Überlebenswahrscheinlichkeit".
Es ist eine Regelung am Rande des Regelbaren. Wonach entscheiden Ärzte, wer leben darf und wer sterben muss, wenn während einer Pandemie lebensrettende Ressourcen nicht für alle ausreichen?
Dass der Gesetzgeber diese Triage-Situation regeln muss, geht auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück. Eine der Klägerinnen war Nancy Poser. Die Juristin ist wegen ihrer Behinderung auf 24-Stunden-Assistenz angewiesen. Ihr Risiko, bei einer Covid-Infektion auf die Intensivstation zu müssen, ist hoch. Zugleich fürchtet sie, auf der Intensivstation schlechtere Chancen zu haben.
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Bundesverfassungsgericht gab Klägern Recht
Das Bundesverfassungsgericht gab Poser und den anderen Klägern Ende letzten Jahres Recht. Der Gesetzgeber müsse Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen für den Fall einer pandemiebedingten Triage besser vor Benachteiligung schützen.
Nancy Poser hatte daraufhin große Hoffnungen in die gerichtlich angemahnte Triage-Regelung gesetzt. Doch der heute im Bundestag beschlossene Entwurf, aus Posers Sicht verbessert er den Schutz vor Diskriminierung nicht.
Der Bundestag wird über ein Gesetz abstimmen. Es soll die Verteilung von medizinischer Hilfe, wie Beatmungsgeräten, bei knappen Kapazitäten regeln.
Kritik an Kriterium der "aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit"
Der Grund für ihre Kritik: Nach der neuen Regelung ist maßgebliches Kriterium für die Zuteilungsentscheidung die "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit". Kommen zwei Patienten auf die Intensivstation, ist dort aber nur noch ein Platz frei, dann erhält derjenige den Platz, dessen Chance mit intensivmedizinischer Behandlung zu überleben von den Ärzten höher eingeschätzt wird.
Zwar wird im Gesetzentwurf betont, dass es nur um das Überleben der aktuellen Erkrankung geht, nicht um die allgemeine Konstitution eines Patienten. Faktoren wie Behinderung, Alter oder Gebrechlichkeit dürfen ausdrücklich nicht berücksichtigt werden.
Komorbiditäten können Entscheidung beeinflussen
Vor- und Begleiterkrankungen, so genannte Komorbiditäten, hingegen können eine Rolle spielen, wenn sie die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern. Gerade darin sieht Nancy Poser die Gefahr, dass doch von einer Behinderung auf schlechtere Genesungsaussichten für die akute Erkrankung geschlossen wird:
Vier-Augen-Prinzip soll Diskriminierung verhindern
Der Diskriminierung entgegenwirken soll ein Vier-Augen-Prinzip. Betrifft die Entscheidung einen Menschen mit Behinderung, ist eine weitere Fachkraft hinzuzuziehen. Die entscheidungserheblichen Umstände müssen dokumentiert und die Entscheidung an die Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
Aus Sicht von Poser und der Initiative "Runder Tisch Triage", für die sie sich engagiert, helfen diese Verfahrensregeln nicht, solange es beim Kriterium der Überlebenschance bleibt. Sie fordert stattdessen eine Entscheidung nach dem Prinzip "First come, first served". Bei zeitgleich eintreffenden Patienten soll nach ihrem Vorschlag das Los entscheiden.
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Ärzte fordern: Orientierung an der Überlebenschance
Für Ärztevertreter kommt das nicht in Betracht. Sie befürworten die Orientierung an der Überlebenschance, um möglichst viele Leben retten zu können.
Und doch stößt der Gesetzentwurf auch bei ihnen auf Kritik. Grund dafür ist das enthaltene Verbot der so genannten "Ex-Post-Triage". Wer einmal ein Intensivbett erhalten hat, dem darf es nicht zu Gunsten eines neuen Patienten mit besseren Überlebenschancen wieder entzogen werden.
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Ärztevertreter kritisieren geplantes Verbot von "Ex-Post-Triage"
Ärzte sehen dadurch ihre Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und befürchten, das Verbot könnte medizinisch sinnvolle Therapiezieländerungen ausschließen, zum Beispiel die Verlegung eines absehbar sterbenskranken Patienten von der Intensivstation auf die Palliativstation.
Die Regierungsfraktionen passten kurzfristig die Gesetzesbegründung an. Dort wird nun klargestellt, dass "der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung infolge einer Therapiezieländerung" vom Verbot der Ex-Post-Triage nicht erfasst ist. Ob das für ausreichend Klarheit sorgt, soll, wie die gesamte Triage-Regelung, spätestens 2025 evaluiert werden.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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