Nur geschmacklos oder eine Straftat? Mehrere Bundesländer wollen prüfen, ob das Tragen von gelben Judensternen bei Anti-Corona-Protesten den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Die Justiz geht in mehreren Bundesländern gegen Gegner der Corona-Politik vor, die bei Protesten den von den Nazis als Zwangskennzeichen eingeführten "Judenstern" mit dem Wort "ungeimpft" tragen. Das gilt auch für Demonstranten, die andere Symbole tragen, die den Holocaust relativieren, oder die sich entsprechend äußern.
Strafbestand der Volksverhetzung könnte erfüllt sein
Nach Überzeugung verschiedener Justizministerien können solche Verhaltensweisen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, wie eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland ergab.
So sagte etwa die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) dem RND:
Deshalb sei es absolut richtig, "dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird".
Bayrische Polizei sensibilisiert
Auch in anderen Ländern wurden bereits entsprechende Verfahren eingeleitet. Das bayerische Justizministerium weist ebenfalls darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, als Volksverhetzung verfolgt werden könnten.
[Warum vergleichen Menschen die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie mit Gesetzen der Nazis?]
- Warum immer wieder Nazi-Vergleiche?
Welche Folgen hat das?
Zusammen mit dem Innenministerium habe man deshalb ein Informationsschreiben an die Verbände der bayerischen Polizei erstellt, "in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen", hieß es auf RND-Anfrage.
"Kein Platz für Antisemitismus"
"Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland sagen und friedlich und ohne Waffen demonstrieren", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dem RND. "Für Antisemitismus darf es keinen Platz in Deutschland geben", fügte er hinzu.
Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von "Judensternen" mit "Ungeimpft"-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar, wie Sprecher dem RND mitteilten.
[Sachsens Verfassungsschutzpräsident ist angesichts der Proteste gegen Corona-Maßnahmen besorgt.]
- "Die Lage ist ernst wie lange nicht"
Rechtextreme seien in die bürgerliche Mitte vorgedrungen.
Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es dem Bericht zufolge zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird. Mehrere Bundesländer verwiesen auf RND-Anfrage auf die Unabhängigkeit der Justiz und wollten keine eigene Bewertung abgeben.
Für Holocaust-Überlebende schmerzliche Vergleiche
Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßt juristische Konsequenzen für das Tragen von Judensternen und die Relativierung des Holocaust bei Demonstrationen. "Angesichts der zunehmenden Verhärtung und Selbstverklärung, die bei Aktivitäten von Corona-Demonstranten zutage tritt, begrüßen Überlebende des Holocaust diese juristische Klarstellung durch die Bundesländer sehr", sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner.
Die Selbststilisierung von Demonstranten zu angeblichen Opfern eines Systems, das mit dem Nazi-System in Vergleich gebracht werde, verstärke auch die Intensität von Spaltung, Verachtung und Hass, mit der die Demonstranten auf ihre Umwelt herabsähen.