Einreisende, die gegen die jüngst erlassenen Vorschriften zur Corona-Quarantäne verstoßen, sollen womöglich bald Strafe zahlen. Ein Entwurf für eine Verordnung liegt bereits vor.
Wer in Deutschland gegen die neuen Quarantäne-Regeln für Einreisende verstößt, muss womöglich mit saftigen Bußgeldern rechnen. In einem Entwurf zu einer Muster-Verordnung für die Bundesländer, die derzeit im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, heißt es, Einreisende seien verpflichtet, sich "unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten".
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Während dieser Zeit sei es "nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören", heißt es in dem Entwurf. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger. Wie hoch das Bußgeld jeweils ist, soll davon abhängen, wie groß das Ausmaß der "durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit" ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die jüngst erlassenen Corona-Regelungen:
Wer aus dem Ausland zurückkehrt, soll zukünftig 14 Tage in Quarantäne – unabhängig von einem konkreten Verdacht. Zudem wurden Hilfskredite für mittelständische Unternehmen beschlossen.
Verstöße sollen teuer werden
Wer nach der Einreise gegen die neuen Regeln verstößt, soll nach den Empfehlungen des Ministerium zwischen 200 Euro und 25.000 Euro zahlen. Zuwiderhandlungen gegen das Besuchsverbot sollen mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro und höchstens 10.000 Euro geahndet werden. Fährt jemand nicht direkt nach Hause, soll er 50 bis 5.000 Euro bezahlen. Wer seiner Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, soll dafür ein Bußgeld zwischen 50 und 2.000 Euro entrichten.
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Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, hatte das Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen, für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantäne anzuordnen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben. Zuständig für die Verordnung sind die Gesundheitsministerien der Länder.