Die Justiz ermittelt gegen CSU-Politiker Georg Nüßlein wegen des Anfangsverdachts der Korruption. Der Bundestag hat Durchsuchungen bei dem Abgeordneten genehmigt.
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Damit wurde der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt, wie aus der Beschlussempfehlung hervorgeht. Nüßlein ist einer der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion und Gesundheitsexperte der CSU.
Nüßlein, der den Wahlkreis Neu-Ulm vertritt, war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Ein Sprecher der CSU im Bundestag sagte auf Nachfrage von ZDFheute: "Die Aufhebung der Immunität ist der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu ermöglichen. Vom Inhalt der Ermittlungen haben wir keine Kenntnis. Im Übrigen gilt in solchen Fällen die Unschuldsvermutung."
Durchsuchungen in 13 Objekten
Die Bundestagsverwaltung verwies auf die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München. Diese erklärte, es werde wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Kauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt.
"Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden heute 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland. Weitere Details könnten derzeit nicht genannt werden.
SPD fordert detaillierte Klarheit zu dem Fall
Die SPD-Bundestagsfraktion verlangt eine schnelle Aufklärung. "Die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegenüber meinem Abgeordnetenkollegen Georg Nüßlein müssen von den Ermittlungsbehörden zügig geprüft werden", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Unschuldsvermutung gelte selbstverständlich auch für Bundestagsabgeordnete. "Wenn sich allerdings die Vorwürfe erhärten sollten, dass Provisionen in sechsstelliger Höhe im Zusammenhang mit dem Ankauf und der Vermittlung von Atemschutzmasken nicht versteuert wurden, wäre dies alles andere als ein Kavaliersdelikt", sagte Wiese.