Bundestagswahl: BSW-Anträge zu Neuauszählung abgewiesen

    Bundesverfassungsgericht:BSW-Anträge zu Neuauszählung abgewiesen

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    Das BSW war bei der Bundestagswahl denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Anträge zur Neuauszählung wurden jetzt abgewiesen.

    Sahra Wagenknecht hält eine Rede im Bundestag.
    BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht.
    Quelle: ZDF

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.
    Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag festgestellt werden.
    Sahra Wagenknecht bei der Bundespressenkonferenz in Berlin, aufgenommen am 24.02.2025
    Nach dem vorläufigen Endergebnis scheitert das Bündnis Sahra Wagenknecht mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde. Rund 13.400 Stimmen fehlten. 24.02.2025 | 1:40 min

    Wagenknecht enttäuscht über Urteil

    Parteigründerin Sahra Wagenknecht bedauerte am Donnerstag, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen des BSW nicht folgte. Das zeige, "dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht", kommentierte Wagenknecht die Karlsruher Entscheidung. Wagenknecht hofft bei einer Neuauszählung auf mehr Stimmen für das BSW.

    Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben.

    Sahra Wagenknecht, BSW-Gründerin

    Bundesverfassungsgericht: Prüfverfahren muss eingehalten werden

    Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt - dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber.
    Sahra Wagenknecht hält eine Rede im Bundestag.
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    Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieses erklärte nun auch, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden.

    Ziel des BSW ist Neuauszählung

    Wagenknechts Antrag zielte darauf, die für Freitag vorgesehene Feststellung des Endergebnisses aufzuschieben und eine Neuauszählung zu erreichen. Mit der Parteigründerin hatten die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW geklagt.
    Die Partei argumentierte mit dem Ergebnis einzelner Nachzählungen an mehreren Orten. Diese hätten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien. Wagenknecht sagte zuletzt, nach den vereinzelten Überprüfungen habe die Partei schon einige Tausend Stimmen zusätzlich zugesprochen bekommen. Nun fehlten nur noch etwa 9.500 Stimmen zum Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde, so die Parteigründerin.
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    Einspruch nach Feststellung des Endergebnisses

    Wagenknecht hatte zugleich bereits vorab eingeräumt: "Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen." Der reguläre Vorgang wäre, das amtliche Endergebnis abzuwarten und dann beim Bundestag Einspruch zu erheben. Diesen Weg wolle sie einschlagen, falls die jetzige Klage nicht durchkomme.
    Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei wäre der Einzug in den Bundestag politisch von höchster Bedeutung. Fände sie doch noch einen Weg ins Parlament, würden die Mandate neu aufgeteilt. Eine Koalition aus Union und SPD hätte womöglich keine Mehrheit mehr.

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    Quelle: dpa

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    Quelle: dpa, AFP

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