Teilnahme an ARD-Wahlsendung "Wahlarena": Wagenknecht scheitert in Karlsruhe.
Quelle: ddp
Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin
Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des
BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an.
Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie durch die Entscheidungen der Vorinstanzen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien nach dem Grundgesetz verletzt werde, teilte das Gericht mit. (
Az. 2 BvR 230/25) Ein mit der Beschwerde verbundener Eilantrag sei mit der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats gegenstandslos geworden.
Zum Wahlkampfauftakt setzte das BSW auf "Frieden", "bezahlbare Energie" und "soziale Gerechtigkeit", so Amira Mohamed Ali, Co-Vorsitzende des BSW.03.02.2025 | 6:52 min
BSW schneidet in Umfragen zu schlecht ab
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht dazu verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die "Wahlarena" einzuladen. Die Partei hatte beklagt, durch die Nichtberücksichtigung werde das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Gerichte betonten zwar, der öffentlich-rechtliche Sender habe bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich. Das Konzept der Sendung sehe allerdings vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können.
28 % der Wähler sind noch unsicher, wen sie wählen. Das zeigt das neue ZDF-Politbarometer. Das Interesse an der Wahl ist höher als bei der letzten Bundestagswahl.14.02.2025 | 1:52 min
Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, dass Wagenknecht eingeladen werden müsse. "Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien", argumentierte das OVG. (Az. 13 B 105/25)
Welche Partei führt in den Umfragen zur Bundestagswahl? Wen hätten die Deutschen am liebsten als Kanzler? Welche Koalitionen wären möglich? Die wichtigsten Zahlen im Überblick.
von Robert Meyer
Quelle: dpa, AFP