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Drohnen, Rundfunkbeitrag, Klima:Wichtige Entscheidungen aus Karlsruhe 2025
von Daniel Heymann und Jan Henrich
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Von Klimaschutz bis Co-Mutterschaft, von Ramstein bis Rundfunkbeitrag: Es sind große Fragen, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheidet. Ein Überblick.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Archiv)
Quelle: dpa
Wer in den letzten Tagen abends durch den Karlsruher Schlosspark spazierte, sah die Büros im Bundesverfassungsgericht noch ziemlich lange hell erleuchtet.
Spätschichten für die politisch wohl wichtigste Weichenstellung des Jahres: Das Gericht gab grünes Licht für die Sondersitzungen des alten Bundestages zum milliardenschweren Finanzpaket von Union, SPD und Grünen.
Es wird nicht das einzige Verfahren bleiben, auf das die Bundespolitik und das Land in diesem Jahr gespannt schauen. Wir blicken voraus:
Das nächste Kapitel der Klima-Rechtsprechung
Kaum eine Entscheidung der vergangenen Jahre hat so hohe Wellen geschlagen wie der Klima-Beschluss von 2021 - medial wie politisch. Die damalige schwarz-rote Koalition änderte daraufhin das Klimaschutzgesetz, verankerte darin mehr und konkretere Maßnahmen.
Die Ampel-Regierung gestaltete das Gesetz im letzten Jahr erneut um, schaffte unter anderem die Zielwerte für einzelne Sektoren wie Verkehr und Gebäude zugunsten einer "Gesamtrechnung" ab.
Das reicht aus Sicht mehrerer Umweltverbände zur Erreichung der Klimaziele bei weitem nicht aus. Mit ihren Verfassungsbeschwerden wird sich das Gericht dieses Jahr beschäftigen.
Tödliche US-Drohneneinsätze via Ramstein
Trägt Deutschland eine Mitverantwortung für Drohnenangriffe, die über die US Air Base in Ramstein koordiniert werden? Zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Familienmitglieder bei einem Drohnenangriff 2012 getötet wurden, waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Sie fordern von der Bundesregierung, sich stärker gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe einzusetzen, wenn hierbei Militärinfrastruktur in Deutschland genutzt wird.
US-Kampfdrohnen werden zwar nicht von Ramstein aus gesteuert, allerdings werden Steuersignale von dort aus über eine Satelliten-Relaisstation weitergeleitet.
Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal
Mit den Stimmen der Ampel-Koalition hatte der Deutsche Bundestag im Sommer 2023 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Cum-Ex Skandal der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz abgelehnt.
Aus Sicht der Unionsfraktion ein "historisch einmaliger Vorgang", denn die Abgeordneten von CDU/CSU hatten zuvor das für einen Untersuchungsausschuss erforderliche Quorum erreicht. Sie sahen sich in ihren Oppositionsrechten verletzt und zogen vor das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: dpa
- Im Jahr 2024 haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe 4.890 Verfahren erledigt.
- Im gleichen Zeitraum gab es 4.640 neue Eingänge - der Großteil davon, etwa 96 Prozent, waren Verfassungsbeschwerden.
- Insgesamt lässt sich ein leichter Rückgang der Verfahrenszahlen beobachten. Dafür, so das Gericht, nehme die Komplexität der Sachverhalte immer weiter zu.
- 82 Prozent der Verfahren konnten innerhalb eines Jahres erledigt werden.
Co-Mutterschaft: Zwei Mamas für ein Kind?
"Mutter eines Kinder ist die Frau, die es geboren hat." So steht es in Paragraf 1591 BGB und damit ist nach geltendem Recht klar: Ein Kind kann aus juristischer Sicht nur eine Mutter haben. Das gilt auch für verheiratete Frauen, die während ihrer Ehe ein Kind bekommen, zum Beispiel mittels Samenspende - eine sogenannte Co-Mutterschaft kennt das BGB nicht.
Das halten mehrere Gerichte für verfassungswidrig: Das Elterngrundrecht und der Gleichheitssatz seien durch die fehlende Möglichkeit eine Co-Mutterschaft verletzt. Sie verweisen auch darauf, dass das BGB für Väter die Elternschaft nicht nur an biologische Gesichtspunkte knüpft.
Steigt der Rundfunkbeitrag?
So hatte es jedenfalls die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen: Schon zu Beginn des Jahres hätte hiernach der Beitrag um 58 Cent steigen sollen.
Der neue Beitrag von dann 18,94 Euro hätte bis 2028 gelten sollen. Die Länder stimmten dem jedoch nicht zu, sie wollen die Finanzierung ab 2027 neu regeln und dafür auch einen neuen KEF-Vorschlag einholen.
Die Rundfunkanstalten bestehen auf die Einhaltung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens, wonach die Länder sich eng an der Empfehlung orientieren müssen. Deshalb haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt, um die Beitragserhöhung rückwirkend ab 1. Januar 2025 gerichtlich durchzusetzen.
Quelle: dpa
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