Grenzkontrollen werden verlängert
Quelle: dpa
Die Kontrollen an allen deutschen Außengrenzen bleiben weiter bestehen. Die Bundesregierung ordnete eine Verlängerung um weitere sechs Monate an, wie Bundeskanzler
Olaf Scholz bekanntgab. Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) ergänzte: "Wir stoppen Schleuser, die Menschen brutal zur Ware machen und über Grenzen schmuggeln. Und wir legen Kriminellen und Extremisten das Handwerk."
Die Verlängerung sei bei der EU-Kommission entsprechend notifiziert worden. Derzeit sind die laufenden Kontrollen noch bis Mitte März von Brüssel genehmigt, mit der Verlängerung würden sie dann bis Mitte September weiter gelten.
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"Mit den Grenzkontrollen drängen wir die irreguläre
Migration wirksam zurück, das belegen die Zahlen", begründete Scholz den Schritt. Der Kanzler verwies auf 47.000 Zurückweisungen, die es in den vergangenen Monaten gegeben habe. Seit September 2024 finden die Kontrollen an allen Außengrenzen statt. Zudem habe es 2024 im Vergleich zum Vorjahr ein Drittel weniger Asylgesuche gegeben und es seien 1.900 Schleuser festgenommen worden.
Kontrollen schon seit Jahren
Innenministerin Faeser betonte, die Bundesregierung handele weiterhin eng abgestimmt mit den Nachbarstaaten - "ohne gefährliche nationale Alleingänge und im Einklang mit dem europäischen Recht". Dem Ministerium zufolge würden die Kontrollen "gezielt und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen" vorgenommen.
Der Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel sollen dabei so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. "Punktuelle und temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen sind aber nicht in Gänze auszuschließen."
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Grenzkontrollen an einzelnen deutschen Grenzen gibt es bereits seit der Fluchtbewegung im Jahr 2015, beispielsweise zu Österreich. Seit Oktober 2023 wird auch an der Grenze zu Polen, Tschechien und der Schweiz kontrolliert, seit September 2024 an allen deutschen Landgrenzen.
Eine generelle Zurückweisung auch von Asyl-Bewerbern, wie etwa von der Union gefordert, gibt es allerdings nicht. Nach Auffassung der Bundesregierung würde ein solcher Schritt gegen europäisches Recht und auch gegen das Grundgesetz verstoßen.
Quelle: dpa, AFP, Reuters