Wegen Hetze gegen Israel: Studentin steht vor Gericht
Prozessauftakt gegen Studentin:"Hetze und Vernichtungswerbung gegen Israel"
von Susana Santina, Frankfurt
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Die Anklagepunkte: Billigung von Straftaten und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Heute startete der Prozess gegen die Studentin Aitak Barani vor dem Frankfurter Amtsgericht.
Die Studentin Aitak Barani soll die Terrororganisation Hamas verherrlicht haben.01.04.2025 | 2:29 min
Nicht nur in den sozialen Medien verbreitet die Frankfurter Studentin Aitak Barani ihre Hetze gegen Israel und verherrlicht die Terrororganisation Hamas. Am 13. Oktober 2023 tat sie es auch im ZDF-Interview während einer von ihr einberufenen Pressekonferenz. Sie fand in Frankfurt/Main kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel statt, bei dem rund 1.200 Menschen getötet, viele Frauen vergewaltigt und mehr als 250 Personen entführt wurden.
Wörtlich sagte Barani: "Für mich ist dieses Ausbrechen aus dem Freiluft-Gefängnis eine gelungene Widerstandsaktion. Es gibt keinen Terror der Hamas. Bewaffneter Widerstand ist kein Terror."
Die Polizei Frankfurt filmte damals das ZDF-Interview mit, unterbrach es kurz danach und nahm die Hamas-Unterstützerin vorläufig fest.
Die Initiative "Muslim Interaktiv" tarnt sich mit Aufklärung über Rassismus. Doch sie gehört zu den islamistischen Gruppierungen, die dafür sorgen, dass die Gräben im Land wachsen.27.10.2023 | 13:16 min
Dutzende Barani-Unterstützer vor Gerichtsgebäude
Seit heute muss sich die gebürtige Iranerin vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Wegen der Billigung von Straftaten und des Verstoßes gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz. Weil Barani eine ihrer Demos trotz Verbotes durchgeführt haben soll.
Dutzende Unterstützer der Angeklagten haben sich mit Palästina-Flaggen vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Drin, im Zuschauerraum, bleibt kein Platz mehr frei. Die 51-Jährige Angeklagte liest eine 25-seitige Einlassung vor, die der Richter immer wieder unterbricht, weil sie vielfach nichts mit den Anklagepunkten zu tun hat. Aitak Barani weist alle Vorwürfe zurück. Es handele sich bei ihren Äußerungen nicht um die Billigung von Straftaten, sondern es bestehe vielmehr das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Pro-palästinensische Aktivisten hielten im vergangenen Jahr auf dem Campus der Frankfurter Goethe-Universität ein einwöchiges Protestcamp ab.24.05.2024 | 2:00 min
Innenminister rechtfertigt Razzia
Oberstaatsanwalt Dominik Mies lässt das nicht gelten: "Selbstverständlich kann man über den Nahost-Konflikt differenziert diskutieren, aber der § 140 des Strafgesetzbuchs ist ganz klar. Und nach diesem Paragrafen, der Billigung von Straftaten hat die Angeklagte sich nach unserer Ansicht strafbar gemacht."
Aitak Barani gehört zum Vorstand der Vereinigung "Palästina e.V.", gegen die das hessische Innenministerium gerade ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren führt. Ende Januar wurden Razzien bei Aitak Barani und acht weiteren Vereinsmitgliedern durchgeführt. Wegen des Verdachts, dass der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Laut Innenministerium dauert die Auswertung der Asservate noch an. Der Hessische Innenmister Roman Poseck rechtfertigt die Razzia und betont, dass "unser Rechtsstaat ein klares Zeichen gegen Antisemitismus" setze.
Seit dem 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus ein offen diskutiertes Problem in Deutschland. Die Dokumentation "Warum Judenhass?" zeigt, dass der Nährboden dafür schon viel länger existiert.27.01.2024 | 43:39 min
Wie hoch die Hürden des Rechtstaates auch im Fall von Antisemitismus sind, zeigt sich daran, dass Aitak Baraini nach wie vor in der Goethe-Universität in Frankfurt/Main als Studentin eingeschrieben ist. Ein Sprecher der Uni sagt gegenüber dem ZDF, dass man in der Vergangenheit schon mehrfach Sanktionen gegen Studierende geprüft habe. "Gerichtsurteile werden selbstverständlich in solche Prüfungen einbezogen. Allerdings ist die Exmatrikulation von Studierenden nur in extremen Ausnahmefällen möglich, denn Studierende werden durch das Grundrecht aus Art. 12 GG (freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte) geschützt.
Urteil könnte Ende April fallen
Das Hessische Hochschulgesetz mache es außerdem zur Voraussetzung, dass "Rechtsverstöße mit einem Bezug zur Hochschule begangen wurden", und bei bisherigen Prüfungen hätte es im Kontext des Nahost-Konflikts bislang keine Sanktionsmöglichkeiten gegeben.
Uwe Becker, Antisemitismus-Beauftragter des Landes Hessen, hofft, dass es für Aitak Barani juristische Konsequenzen gibt. Denn sie verbreite "seit vielen Jahren Hass, Hetze und Vernichtungswerbung gegen Israel" und habe mehrfach ihre Nähe auch zu Terrornetzwerken unterstrichen. "Es ist wichtig, dass den verlängerten Armen des palästinensischen Terrors bei uns in Deutschland endlich auch vor Gericht das Handwerk gelegt wird. Für den steht Frau Barani in besonders erschreckender Weise."
Ein Urteil wird am 29. April erwartet.
Quelle: dpa
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