Gesetzentwurf: Ampel geht gegen Scheinvaterschaften vor
Gesetzentwurf beschlossen:Ampel geht hart gegen Scheinvaterschaften vor
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Ein Mann erkennt bei deutschen Behörden die Vaterschaft für ein Kind an, mit dem er nichts zu tun hat - gegen Geld. Gegen diese Scheinvaterschaften geht die Ampel nun vor.
Künftig soll die illegale Vaterschaftsanerkennung bestraft werden
Quelle: dpa
Die Ampel-Koalition will stärker gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Bei Scheinvaterschaften erkennen deutsche Männer - teilweise gegen Geld - Vaterschaften an, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können ein Aufenthaltsrecht und damit einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bekommen.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollen mit ihrem Gesetzentwurf nun ein verschärftes Prüfverfahren einführen. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung eines Kindes demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können.
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Faeser und Buschmann loben "effektiven" Gesetzentwurf
"Wir schieben Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, einen deutlichen Riegel vor", sagte Faeser nach dem Kabinettsbeschluss. Scheinvaterschaften gingen immer auch zulasten der betroffenen Kinder.
Justizminister Buschmann betonte: "Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, um die Masche der falschen Väter zu stoppen." Mit einem neuen Verfahren werde dafür gesorgt, "dass missbräuchliche Anerkennungen effektiv entdeckt und vereitelt werden".
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Bisher wird Missbrauch zu spät entdeckt
Den Ministerien für Justiz und Inneres zufolge haben die Ausländerbehörden zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 1.769 mögliche Missbrauchsfälle bearbeitet. Rund 290 davon wurden als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bewertet. Weitere 1.800 Fälle wurden in den deutschen Auslandsvertretungen geprüft. Beide Ministerien gehen insgesamt von einer hohen Dunkelziffer bei Scheinvaterschaften aus.
Schon bisher kann das Anerkennungsverfahren ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen. Solche Fälle würden aber oft nicht rechtzeitig erkannt, hieß es aus den Ministerien. Denn derzeit sind für das Erkennen eines Missbrauchs hauptsächlich die Stellen verantwortlich, die eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, also Jugendämter oder Notare.
Für diese sind missbrauchsrelevante Informationen aber demnach nur schwer ermittelbar. Deshalb würden Missbrauchsfälle oft erst zu spät erkannt, so die Ministerin. Eine nachträgliche Korrektur einer anerkannten Vaterschaft sei dann nicht mehr möglich.
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Verweigerung der Vaterschaftserkennung und strafrechtliche Konsequenzen
Künftig soll nun das Standesamt entscheiden, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre automatisch der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben - etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.
Dies sei auch rückwirkend möglich, wenn sich erst nach der Anerkennung zeigt, dass diese unter falschen Angaben erfolgt ist.