Instanz für Prozesse zu Staatsfolter in Syrien ist der Internationale Strafgerichtshof. Doch Russlands Präsident Putin verhindere diesen Weg, sagt Völkerrechtler Claus Kreß im Dlf.
"Im UNO-Sicherheitsrat hält bis heute Putin seine Hand schützend über Assad", so Völkerrechtler Prof. Claus Kreß über die Verbrechen in Syrien.
Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß erwartet von der Bundesregierung, dass sie für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch zusätzliche Mittel bereitstellt. Allein durch interne Umschichtungen werde die Ampel-Koalition den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der Kapazitäten für solche Verfahren nicht erreichen können, denn die anderen Aufgaben von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt seien zu wichtig, sagte Kreß, der auch als Sonderberater der Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tätig ist, im Interview der Woche des Deutschlandfunks.
Am vergangenen Mittwoch hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Prozess gegen einen syrischen Arzt begonnen. Dem Angeklagten wird Folter zu Last gelegt. In vergleichbaren Verfahren wurden in den vergangenen Monaten Urteile von deutschen Gerichten gesprochen.
Schutz für Zeugen
Kreß sagte, in diesen Prozessen seien wichtige Verfahrensfragen aufgetreten. Diese beträfen den Schutz und die Begleitung von Zeugen oder die internationale Verbreitung solcher Verfahren durch Übersetzung und Dokumentation. Kreß forderte das Bundesjustizministerium oder den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Anhörung von Sachverständigen auf.
Kreß unterstrich die Bedeutung des Verfahrens gegen Anwar R. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Syrer Mitte Januar wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem Urteil stehe, dass diese Taten eingebettet gewesen seien in einen systematischen und ausgedehnten Angriff spätestens seit April 2011 gegen die syrische Zivilbevölkerung, und dass niemand hinter diesem Angriff gestanden habe als das syrische Regime mit Präsident Assad an der Spitze. Eine solche Feststellung von einem Gericht habe eine ganz andere Aussagekraft als die eines nicht-gerichtlichen Gremiums. Kreß warf dem russischen Präsidenten Putin vor, er halte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bis heute seine Hand schützend über Assad.
Claus Kreß im Gespräch mit Christoph Heinemann
Das Interview der Woche in voller Länge und zum Nachlesen beim Deutschlandfunk