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Digitalisierung in der Praxis : E-Rezept & Co: Lauterbach will "Aufholjagd"

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Karl Lauterbach macht Druck in Sachen Digitalisierung. Das E-Rezept wird bis Januar Pflicht, ein Gesetz zur elektronischen Patientenakte soll noch im August vorgestellt werden.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach bringt Schwung ins Gesundheitswesen und will die Digitalisierung voranbringen. Ab 1. Januar soll das E-Rezept verpflichtend werden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung des Gesundheitswesens in den kommenden Monaten mit Nachdruck vorantreiben und einen Durchbruch erzwingen. Das elektronische Rezept solle bis Anfang kommenden Jahres Standard in den deutschen Praxen werden, sagte der Minister. Es sei nicht mehr vertretbar, in der heutigen Zeit noch immer Rezepte über Papier auszudrucken.

Wir sind im Bereich der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems ein Entwicklungsland. Das ist leider so, wir brauchen daher eine Aufholjagd.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

Das sogenannte E-Rezept wurde offiziell vorgestellt. Verschreibungen, die Arztpraxen ausstellen, können über das Smartphone in Apotheken eingelöst werden.

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E-Rezept ab Januar 2024 Pflicht

Für die Ärztinnen und Ärzte wird es deshalb vom 1. Januar an zur Pflicht, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Unter anderem wegen technischer Probleme hatte sich ein Start in größerem Stil zunächst verzögert.

Der SPD-Politiker sagte, die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass das elektronische Rezept funktioniere. Bislang seien insgesamt 2,6 Millionen E-Rezepte in Deutschland eingelöst worden. Die Apotheken hätten fast flächendeckend die Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Arztpraxen müssten jetzt nachziehen. Das E-Rezept spare Zeit bei Ärzten und Apothekern, trage zur Entbürokratisierung bei und verbessere die Versorgung der Patienten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt heute die Details zum geplanten E-Rezept vor. Eine Einschätzung von ZDF-Korrespondent Karl Hinterleitner aus Berlin.

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Elektronische Patientenakte soll kommen

Zugleich kündigte der Gesundheitsminister an, zum 30. August auch das Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePA) durchs Bundeskabinett bringen zu wollen. Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. Als freiwilliges Angebot ist die ePA bereits seit 2021 verfügbar.

Seit dem 1. Juli sind wir bei der Digitalisierung einen Schritt weiter: Das E-Rezept ist da. Nun kann man Rezepte auch in digitaler Form einlösen. Wie aber funktioniert das?

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Lauterbach plant, eine Widerspruchslösung für die ePA einzuführen, sodass die 74 Millionen Versicherten künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen. Ab 2025 soll den Patientinnen und Patienten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche ePA zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung hofft auf eine Nutzungsquote der ePA von 80 Prozent bis zum Jahr 2026.

Lauterbach will Daten an Forschung weitergeben

Verabschiedet werden soll nach den Worten des Ministers Ende August vom Bundeskabinett auch ein Gesetzentwurf, nach dem deutlich mehr Gesundheitsdaten der Forschung und Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden. Der Minister versicherte, dass die Daten anonymisiert und nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert und gesichert würden.

Die Daten der elektronischen Patientenakte sind extrem sensibel, meint Bijan Moini, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Es gebe "etliche Risiken".

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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei eine Voraussetzung für den Verbleib von Spitzenmedizin in Deutschland, so der SPD-Politiker.

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