Das Kabinett hat angesichts hoher Gaspreise Soforthilfen beschlossen.
Quelle: dpa
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Dezember-Soforthilfe angesichts der hohen
Gaspreise beschlossen. Gaskunden müssen demnach im Dezember keine Abschlagszahlung leisten, stattdessen übernehme der Bund dafür die Kosten, teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit. "Die Soforthilfe kommt!", twitterte er.
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Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen zur Abfederung der hohen Gaspreise. Die Regierung übernahm damit einen Vorschlag aus der Gas-Expertenkommission. Die Entlastungen haben einen Umfang im höheren einstelligen Milliardenbereich und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
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Keine Steuern auf Erstattung von Gas-Monatsrechnung
Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastung des Vermieters soll nach dem Papier an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.
Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen
Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. "Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit."
Die gut 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden müssen auf die vom Bund beschlossene Erstattung einer Monatsrechnung außerdem keine Steuern zahlen. "Auf die Besteuerung des Abschlags wurde nach Prüfung der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten unter anderem unter Berücksichtigung des Bürokratieaufwands verzichtet", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Regierungspapier.
Vorhaben soll am 11. November im Bundesrat besiegelt werden
Der entsprechende Gesetzentwurf zur "Soforthilfe" geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat am 11. November - dafür sei eine Sondersitzung notwendig. Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein.
Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
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Quelle: AFP, Reuters, dpa