Der Bundestag hat Neuerungen beim Elterngeld beschlossen. Bei Frühgeburten gibt es einen Monat länger Unterstützung. Wer Teilzeit arbeitet, verliert den Anspruch weniger leicht.
Der Bundestag hat eine Reform des Elterngeldes beschlossen. Vorgesehen sind mehr Flexibilität für Teilzeitarbeit und ein verlängerter Anspruch für Eltern bei Frühgeburten.
Der Anspruch auf Elterngeld wird in bestimmten Fällen erweitert und zudem flexibler gestaltet. Die Neuregelung wurde am Freitag vom Bundestag beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, die Bezugsdauer bei Frühgeburten um einen weiteren Monat zu verlängern.
Giffey nannte die Reform "einen Baustein unserer modernen Familienpolitik". Dies sei gerade in der Zeit der Corona-Krise "ein gutes Zeichen".
Das bringt die Reform bei Frühgeburten
Der verlängerte Anspruch für Frühgeburten gilt, wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Die normale Bezugszeit beträgt dann 13 statt zwölf Monate.
Ab einer um acht Wochen verfrühten Geburt sind es künftig 14 Monate, ab zwölf Wochen 15 Monate und ab 16 Wochen 16 Monate Anspruchsdauer. Diese Regelung war im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zum Regierungsentwurf noch deutlich verbessert worden.
"Kontakte reduzieren" heißt es in der Pandemie - für frisch gebackene Eltern und Hebammen eine gleichermaßen große Herausforderung.
Das bringt die Reform, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten
Die Möglichkeiten für Eltern, während der Elternzeit zu arbeiten, werden erweitert. Künftig ist eine Arbeit von 32 Stunden pro Woche möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Auch wenn man kein Elterngeld bezieht, greift die Verlängerung. Das sind zwei Stunden mehr als bisher.
Auch die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus werden gelockert. Damit sollen Eltern einen Anreiz erhalten, sich die Betreuung der Kinder stärker zu teilen. "Wir machen das Elterngeld partnerschaftlicher und flexibler", sagte dazu Giffey. Der Leistungsanspruch soll sich nicht verringern, wenn Eltern Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld beziehen. Giffey betonte, dies sei "gerade in Zeiten der Pandemie eine gute Nachricht".
Zur Finanzierung der Reform sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, von 500.000 Euro gemeinsamem Jahreseinkommen auf 300.000 Euro.