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Vorgaben ab September : Welche Energiesparmaßnahmen ab heute gelten

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20 Prozent weniger Energieverbrauch heißt das Ziel der Bundesregierung für diesen Winter. Zum 1. September treten Sparmaßnahmen in Kraft, die fast jeden betreffen.

Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen:

  • Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen
  • Leuchtreklamen müssen ab 22 Uhr erlöschen
  • Denkmäler dürfen nicht angestrahlt werden
  • Maximal 19 Grad in öffentlichen Gebäuden
  • Flure in öffentlichen Gebäuden bleiben kalt

Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Das Kabinett hatte zwei Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes beschlossen, mit denen schon in dieser Heizperiode, aber auch in den kommenden, Energie eingespart werden soll. Die erste Verordnung gilt für sechs Monate, also bis 28. Februar. Ein Überblick, was konkret beschlossen wurde.

Was gilt am Arbeitsplatz und welche Ausnahmen gibt es?

Am Büro-Arbeitsplatz in einem öffentlichen Gebäude wird die Höchsttemperatur auf 19 Grad Celsius abgesenkt - je nach Art der Tätigkeit gelten andere Höchsttemperaturen, etwa zwölf Grad bei körperlich schwerer Tätigkeit.

Medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen sind ausgenommen.

Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft schreibt die Verordnung nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen - es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen.

Was gilt für Mieter?

Vertragsklauseln in Mietverträgen über eine bestimmte Temperatur sind für die sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollen dies auch tun dürfen, wie das Wirtschaftsministerium erläuterte.

Was gilt für Pool-Besitzer?

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.

Dafür müsse man "sicherstellen, dass Preisanreize ankommen", so Energieexperte Prof. Andreas Goldthau zum neuen Entlastungpaket.

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Was gilt für den Einzelhandel?

Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg.

Werbeanlagen - also auch Schaufenster - dürfen von 22 Uhr bis 16 Uhr nicht beleuchtet sein. Ausgenommen sind etwa Fahrgastunterstände oder Bahnunterführungen.

Was gilt für öffentliche Gebäude?

In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden - ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten.

Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen ist untersagt; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden.

Dafür müsse man "sicherstellen, dass Preisanreize ankommen", so Energieexperte Prof. Andreas Goldthau zum neuen Entlastungpaket.

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Weitere Maßnahmen ab 1. Oktober geplant

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Folgendes soll u. a. gelten:

  • Pflicht zu jährlichen Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen
  • Pflicht zu hydraulischem Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas 
  • Pflicht zum Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung
  • Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr 

Habeck: Einsparpotenzial der Maßnahmen zwei bis zweieinhalb Prozent

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Kabinettssitzung, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland eingespart werden.

Das sei "nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können" - das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent.

Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister (Grüne)

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